Urteil Vorzeitige Entlassung aus längerfristigem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters, Aufklärung über Bonität des Nachmieters ausschließlich Sache des ausscheidenden Mieters, Kündigungsausschluss
Schlagworte
Vorzeitige Entlassung aus längerfristigem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters, Aufklärung über Bonität des Nachmieters ausschließlich Sache des ausscheidenden Mieters, Kündigungsausschluss
Leitsatz
Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können.
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