« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 613)

  1. 1 U 24/13 - Bereits teilweise Schwarzgeldabrede führt zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrages; weder Zahlungsansprüche noch Wertersatz für bereits erbrachte Bauleistungen; kein Anspruch auf Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung; kein Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz
    Leitsatz: 1. Werden Handwerkerleistungen vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise ohne Rechnung („schwarz") erbracht, um den Umsatz vor den Steuerbehörden zu verheimlichen, kann der Handwerker/Auftragnehmer vom Auftraggeber weder Zahlung noch Erstattung des Wertes der von ihm erbrachten Bauleistungen - auch nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung - verlangen; schon bei einer teilweisen Schwarzgeldabrede ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig. 2. Werden Handwerkerleistungen vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise ohne Rechnung („schwarz") erbracht, hat der Besteller keinen Anspruch auf Mangelbeseitigung und/oder Schadensersatz. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Schleswig-Holstein
    16.08.2013
  2. 12 Wx 36/13 - Ausschluss des Eigentümers (Gemeinschaft der Separationsinteressenten) einer Verkehrsfläche im Aufgebotsverfahren; Ankaufsrecht für in privatem Eigentum stehende Verkehrsflächen
    Leitsatz: Der Träger der Straßenbaulast ist nicht in der Lage, den Ausschluss des Eigentümers einer Verkehrsfläche im Wege des Aufgebotsverfahrens herbeizuführen.
    OLG Sachsen‑Anhalt
    31.07.2013
  3. 5 U 122/09 - Verkehrsflächenbereinigung; Ankaufsrecht; Abfalldeponie; bauliche Anlage; Bodenwert; Deponie; Mülldeponie; Nachsorgepflicht; Stilllegungsphase; Vergleichswertverfahren; Verwaltungsaufgabe
    Leitsatz: 1. Die Stilllegungs‑ und Nachsorgeregelungen des § 36 Abs. 2 KrW‑/AbfG a. F. bzw. § 40 Abs. 2 KrWG n. F. gelten auch für Deponien, die in den neuen Bundesländern vor dem 1. Juli 1990 betrieben worden sind. 2. Bei öffentlichen Abfalldeponien ergibt sich aus der auf Dauer angelegten Aufgabe, eine gemeinwohlverträgliche Endablagerung von Abfällen sicherzustellen, eine fortdauernde Inanspruchnahme zu öffentlichen Zwecken über den Tag hinaus, an dem die Deponie für die weitere Ablagerung von Abfällen geschlossen wird. 3. Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kann auch dann eingreifen, wenn der Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Zwecke eine rechtswidrige Verwaltungsentscheidung oder ein fehlerhaftes Rechtsgeschäft zwischen einer Stelle der DDR und dem Eigentümer zugrunde lag. 4. Eine Deponie ist nach § 1 Abs. 1 Satz 4, Satz 1 Nr. 1 VerkFlBerG keine Verkehrsfläche. 5. Für die Ermittlung des Bodenwertes einer Abfalldeponie ist auf den spezifischen Bodenwert eines im Außenbereich für diese Nutzung vorgesehenen Grundstücks abzustellen, der im Vergleichswertverfahren zu ermitteln ist. 6. Das VerkFlBerG ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    Brdbg. OLG
    18.07.2013
  4. 2 O 748/12 - Grunddienstbarkeit für Garagennutzung bei Eigentümeridentität von herrschendem und dienendem Grundstück; Wegerecht nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
    Leitsatz: § 116 SachenRBerG erfasst auch die Fälle der Identität des Eigentümers von herrschendem und dienendem Grundstück, sofern die Mitbenutzung von der Rechtspraxis der DDR respektiert wurde, obwohl ihr keine rechtliche Vereinbarung zugrunde lag. Der Anspruch steht damit auch demjenigen zu, der ein Grundstück nach dem 2. Oktober 1990 von dem seinerzeitigen Nutzer erworben hat.
    LG Dessau‑Roßlau
    12.07.2013
  5. 20 C 67/13 - Aufstellung eines Schuhregals/Schuhschranks im Treppenhaus/Hausflur
    Leitsatz: Die Benutzung des Hausflurs zum Aufstellen eines Schuhschranks ist vom Mietgebrauch gedeckt, sofern nicht konkrete Beeinträchtigungen vorliegen und keine Fluchtwege versperrt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Herne
    11.07.2013
  6. 41 BRH 55/12 - Änderung der Rechtslage zugunsten des Betroffenen; Zweitantrag; sachfremde Zwecke; grobes Missverhältnis zwischen Anlass und Rechtsfolgen der Heimeinweisung
    Leitsatz: 1. Nach § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG ist ein zweiter Rehabilitierungsantrag zulässig, soweit dargelegt wird, dass der frühere Antrag nach der aktuellen Fassung des Gesetzes Erfolg gehabt hätte. An die Darlegungspflicht des Antragstellers sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. 2. Ein zweiter Antrag kann nach § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG auch dann zulässig sein, wenn das Rehabilitierungsgericht bei seiner ersten Entscheidung offensichtlich eine unzureichende Sachentscheidung getroffen hat. 3. Lagen die allgemeinen Voraussetzungen für eine Heimeinweisung des Betroffenen nicht vor, so beruhte die Einweisungsanordnung auf sachfremden Erwägungen. 4. Zum Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen den Rechtsfolgen der Anordnung einer Heimeinweisung und ihrem Anlass. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Frankfurt (Oder)
    11.07.2013
  7. 1 C 83/13 - Makleranzeige allein begründet keinen Provisionsanspruch
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Maklerlohn besteht nicht, wenn sich die für den Wohnungssuchenden erkennbare Tätigkeit des Maklers auf eine Annonce im Internet beschränkt. 2. Das gilt auch dann, wenn in der Anzeige auf eine Provisionspflicht hingewiesen wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wertheim
    10.07.2013
  8. 729 AR 78/10 RHs - Einweisung in ein Kinderheim
    Leitsatz: Ein sachfremder Zweck der Einweisung in ein Kinderheim in der DDR liegt dann nicht vor, wenn ihr, ausgehend von den pädagogischen Auffassungen in der damaligen DDR, das Bestreben zugrunde lag, Entwicklungsgefährdungen von dem Betroffenen abzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Neubrandenburg
    08.07.2013
  9. 1 BvR 2436/10 - Abgrenzung von auch vermögensmäßig rehabilitierungsbedürftigen und nicht rehabilitierungsfähigen Fällen unter Besatzungshoheit; strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen; verwaltungsrechtliche Vermögenseinziehung; Rehabilitierungsentscheidung
    Leitsatz: Zur Durchsetzbarkeit von vermögensmäßigen Ansprüchen (§ 1 Abs. 7 VermG) im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen strafrechtlichen Maßnahme (§ 1 Abs. 5 i.V. mit der Rechtsgrundverweisung von § 3 Abs. 2 StrRehaG) sowie zur Abgrenzung von auch vermögensmäßig rehabilitierungsbedürftigen und nicht rehabilitierungsfähigen Fällen unter Besatzungshoheit. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats
    04.07.2013
  10. B 12 KR 27/12 R - Berücksichtigung der Opferrente bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung
    Leitsatz: Die strafrechtlich rehabilitierten Haftopfern politischer Verfolgung der ehemaligen DDR gewährte besondere Zuwendung unterliegt bei freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und bei den diesem Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung gleichgestellten Auffangpflichtversicherten nicht der Beitragspflicht.
    BSG
    03.07.2013