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Urteil Aufstellung eines Schuhregals/Schuhschranks im Treppenhaus/Hausflur
Schlagworte
Aufstellung eines Schuhregals/Schuhschranks im Treppenhaus/Hausflur
Leitsatz
Die Benutzung des Hausflurs zum Aufstellen eines Schuhschranks ist vom Mietgebrauch gedeckt, sofern nicht konkrete Beeinträchtigungen vorliegen und keine Fluchtwege versperrt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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