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Urteil Grunddienstbarkeit für Garagennutzung bei Eigentümeridentität von herrschendem und dienendem Grundstück
Schlagworte
Grunddienstbarkeit für Garagennutzung bei Eigentümeridentität von herrschendem und dienendem Grundstück; Wegerecht nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Leitsatz
§ 116 SachenRBerG erfasst auch die Fälle der Identität des Eigentümers von herrschendem und dienendem Grundstück, sofern die Mitbenutzung von der Rechtspraxis der DDR respektiert wurde, obwohl ihr keine rechtliche Vereinbarung zugrunde lag. Der Anspruch steht damit auch demjenigen zu, der ein Grundstück nach dem 2. Oktober 1990 von dem seinerzeitigen Nutzer erworben hat.
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