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  1. 121 C 135/13 - Schönheitsreparaturen durch den Vermieter; Anstrich in hellblau; Schikaneverbot
    Leitsatz: Ist wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel der Vermieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, verstößt das Beharren des Vermieters auf Durchführung des Maleranstrichs in hellblau gegen das Rücksichtnahmegebot. Der Vermieter ist vielmehr gehalten, einen neutralen bzw. gedeckten Farbton zu wählen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    08.08.2013
  2. 5 C 366/12 - Duldungspflicht für eine Modernisierungsmaßnahme „als Instandsetzungsmaßnahme”
    Leitsatz: 1. Der Mieter muss nach bisheriger Rechtslage eine Modernisierungsmaßnahme nicht dulden, wenn die Mieterhöhung nach seinem Einkommen eine unzumutbare Härte darstellen würde. 2. Dabei sind weder eine Mietbürgschaft noch Einkünfte aus Untervermietung zu berücksichtigen. 3. Auch bei einer Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung nach der EnEV kann sich der Mieter auf finanzielle Härte berufen. 4. Eine Duldungspflicht für Modernisierungsmaßnahmen kann dann angenommen werden, wenn sie „als Instandsetzungsmaßnahmen" ohne Mieterhöhungsmöglichkeit mit der Klage geltend gemacht werden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    06.08.2013
  3. 6 C 68/13 - Betonsägearbeiten im Plattenbau als Kündigungsgrund; baulicher Eingriff des Mieters in die Gebäudestatik
    Leitsatz: Lässt der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters eine andere Wohnungstür einbauen, wobei zur Vergrößerung des Türausschnitts Betonsägearbeiten notwendig sind, die sich auf die Statik auswirken können, ist auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    26.09.2013
  4. 9 C 202/12 - Konkludenter Verzicht auf Räumungsanspruch durch langes Zuwarten; verspäteter Kostenvorschuss
    Leitsatz: Wenn nach fristloser Kündigung und Einreichung einer Räumungsklage der Kostenvorschuss erst nach mehr als einem Jahr eingezahlt wird, kann ein stillschweigender Verzicht auf den Räumungsanspruch oder dessen Verwirkung angenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    04.12.2013
  5. 21 C 445/12 - Wirkungen der Schonfristzahlung; Mietzahlungsverpflichtung trotz Akzeptierung der fristlosen Kündigung
    Leitsatz: § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ist eine Mieterschutzvorschrift, die nur dem Mieter zugute kommt, der sich die Wohnung auch erhalten will. Andernfalls hätte das die Konsequenz, dass der Mieter, der seiner vertraglichen Pflicht zur Nachzahlung von rückständigen Mieten nachkommt, in jedem Fall an einem Mietvertrag festgehalten wird, auch wenn er das nicht mehr will. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    30.10.2013
  6. 6 C 540/12 - Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Mängeln
    Leitsatz: Das bloße Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Mietsache schließt den Verzug nicht aus, wenn der Mieter nicht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    11.07.2013
  7. 7 C 170/13 - Kappungsgrenzenverordnung vom 7.5.2013; keine Anwendung auf vorher zugegangene Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Die Herabsetzung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % durch die Verordnung vom 7. Mai 2013 gilt nicht für Mieterhöhungsverlangen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung zugegangen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    10.10.2013
  8. 2 C 175/13 - Kaution; Auskunft über Anlage und Verzinsung; Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der nicht abgerechneten Betriebskostenvorschüsse; Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Einer von zwei Mietern kann allein Auskunft über Anlage und Verzinsung der Kaution verlangen, wenn der andere Mitmieter gegenüber dem Prozessbevollmächtigten des Vermieters erklärt, dass die Kaution allein dem klagenden Mieter zusteht. 2. Klage auf Rückzahlung der während des nicht abgerechneten Mietverhältnisses gezahlten Betriebskostenvorschüsse können dagegen nach Beendigung des Mietverhältnisses nur beide Mitmieter zusammen erheben. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    11.09.2013
  9. 100 C 347/12 - Schadensersatz/Aufwendungsersatz wegen Eigenbeseitigung eines Mangels durch Mieter
    Leitsatz: Der Mieter hat primär gegen den Vermieter einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Einen Geldanspruch (Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz) kann er nur dann geltend machen, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder mit der Beseitigung des Mangels in Verzug kommt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    03.04.2013
  10. 6 C 110/13 - Schriftform für Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Die Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen muss nicht zwingend schriftlich erteilt werden, sondern kann auch konkludent durch Zahlung des Erhöhungsbetrages erfolgen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    02.12.2013