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Urteil Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
Schlagworte
Schönheitsreparaturen durch den Vermieter; Anstrich in hellblau; Schikaneverbot
Leitsatz
Ist wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel der Vermieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, verstößt das Beharren des Vermieters auf Durchführung des Maleranstrichs in hellblau gegen das Rücksichtnahmegebot. Der Vermieter ist vielmehr gehalten, einen neutralen bzw. gedeckten Farbton zu wählen.
(Leitsatz der Redaktion)
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