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Urteil Konkludenter Verzicht auf Räumungsanspruch durch langes Zuwarten
Schlagworte
Konkludenter Verzicht auf Räumungsanspruch durch langes Zuwarten; verspäteter Kostenvorschuss
Leitsatz
Wenn nach fristloser Kündigung und Einreichung einer Räumungsklage der Kostenvorschuss erst nach mehr als einem Jahr eingezahlt wird, kann ein stillschweigender Verzicht auf den Räumungsanspruch oder dessen Verwirkung angenommen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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