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Urteil Betonsägearbeiten im Plattenbau als Kündigungsgrund
Schlagworte
Betonsägearbeiten im Plattenbau als Kündigungsgrund; baulicher Eingriff des Mieters in die Gebäudestatik
Leitsatz
Lässt der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters eine andere Wohnungstür einbauen, wobei zur Vergrößerung des Türausschnitts Betonsägearbeiten notwendig sind, die sich auf die Statik auswirken können, ist auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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