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Urteil Schadensersatz/Aufwendungsersatz wegen Eigenbeseitigung eines Mangels durch Mieter
Schlagworte
Schadensersatz/Aufwendungsersatz wegen Eigenbeseitigung eines Mangels durch Mieter
Leitsatz
Der Mieter hat primär gegen den Vermieter einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Einen Geldanspruch (Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz) kann er nur dann geltend machen, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder mit der Beseitigung des Mangels in Verzug kommt.
(Leitsatz der Redaktion)
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