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Urteil Schriftform für Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Schriftform für Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Die Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen muss nicht zwingend schriftlich erteilt werden, sondern kann auch konkludent durch Zahlung des Erhöhungsbetrages erfolgen.
(Leitsatz der Redaktion)
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