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Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 613)

  1. 73 C 60/13 - Modernisierende Instandsetzung; Modernisierung; ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme; Stilllegung von Gassteigesträngen; Umstellung auf Strom; Kostenübernahme für neuen Küchenherd; Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten; keine Verwalterentscheidung über Angebote; Höhe der Instandhaltungsrücklage
    Leitsatz: 1. Die Stilllegung von Gassteigesträngen zur Umstellung auf Elektrostrom ist weder eine Maßnahme modernisierender Instandsetzung noch überhaupt eine Modernisierung. 2. Die Übernahme von Kosten in Höhe von 750 € für die Installation eines Elektroherdes pro Wohnung für anschlusswillige Wohnungseigentümer widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil damit Sondereigentum bezahlt werden soll. 3. Bei der Beschlussfassung über die Vergabe größerer Werkaufträge müssen mindestens drei Vergleichsangebote vorgelegt werden; Einholung und Entscheidung über die wirtschaftlichste Variante dürfen nicht dem Verwalter überlassen werden. 4. Bei der Festlegung der Höhe der Instandhaltungsrücklage haben die Wohnungseigentümer einen erheblichen Ermessensspielraum. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    29.11.2013
  2. 6 C 91/13 - Nicht unterzeichnete Klageschrift; Gäste-WC und Gästewohnung wohnwerterhöhend; Fluglärm durch Rettungshubschrauber
    Leitsatz: 1. Die für die Klage als bestimmender Schriftsatz notwendige Schriftform ist gewahrt, wenn nur der Beglaubigungsvermerk auf der Abschrift unterzeichnet ist. 2. Ein zweites WC in der Wohnung gilt auch dann als wohnwerterhöhend, wenn es nur mit einem kleinen Handwaschbecken ausgestattet ist. 3. Eine Gästewohnung in etwa 100 m Entfernung ist wohnwerterhöhend. 4. Der gelegentliche Überflug von Rettungshubschraubern zum 1,2 km entfernten Rettungskrankenhaus dürfte keine dauerhafte Belastung mit Fluglärm im Sinne des Mietspiegels darstellen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    19.11.2013
  3. 148 C 5353/13 - Mietminderungen bei Legionellenbefall
    Leitsatz: 1. Ein Mietobjekt ist auch dann mangelhaft, wenn es nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung genutzt werden kann. 2. Ein Mangel bei einer von der Mietsache ausgehenden Gesundheitsgefährdung ist erst ab Bekanntwerden der Gefahr durch die Vertragsparteien anzunehmen. 3. Eine deutlich höhere Legionellenkonzentration im Trinkwasser als nach der Trinkwasserverordnung festgelegt (14.000 KBE/100 ml statt 100 KB/ml) rechtfertigt eine Mietminderung von 25 %.
    AG Dresden
    11.11.2013
  4. 502 C 7971/13 - Schadensersatz für Leerräumen eines Kellers mit Entsorgung einer Schildkröte
    Leitsatz: 1. Der Vermieter, der eigenmächtig einen Mieterkeller räumt, haftet wg. irrtümlicher Selbsthilfe auch ohne Verschulden auf Schadensersatz. 2. Ein Mitverschulden des Mieters, der kein Schloss an der Kellertür angebracht und auf einen Zettel des Vermieters, der Besitzer möge sich melden, nicht reagiert hatte, ist nicht anzunehmen. 3. Den Vermieter trifft eine Obhutspflicht für die ausgeräumten Sachen des Mieters; er hat ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufzustellen. 4. Beim Schadensersatz für eine im Keller zum Winterschlaf untergebrachte Schildkröte gehen Zweifel, ob es sich um eine sibirische Vierzehenschildkröte oder eine griechische Landschildkröte gehandelt habe, zu Lasten des Vermieters. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Hannover
    06.11.2013
  5. 19 C 415/12 - Kostenentscheidung nach Erledigung des Instandsetzungsanspruchs durch nachfolgende Modernisierung
    Leitsatz: Erklären die Parteien den Instandsetzungsrechtsstreit infolge nachfolgender Modernisierung übereinstimmend für erledigt, so hat der zur Modernisierungsduldung verurteilte Mieter die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    30.10.2013
  6. 21 C 445/12 - Wirkungen der Schonfristzahlung; Mietzahlungsverpflichtung trotz Akzeptierung der fristlosen Kündigung
    Leitsatz: § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ist eine Mieterschutzvorschrift, die nur dem Mieter zugute kommt, der sich die Wohnung auch erhalten will. Andernfalls hätte das die Konsequenz, dass der Mieter, der seiner vertraglichen Pflicht zur Nachzahlung von rückständigen Mieten nachkommt, in jedem Fall an einem Mietvertrag festgehalten wird, auch wenn er das nicht mehr will. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    30.10.2013
  7. 8 C 209/12 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung mit Vergleichswohnungen; Erhöhung der Bruttokaltmiete; Angabe der Betriebskosten
    Leitsatz: Begründet der Vermieter die verlangte Zustimmung zur Erhöhung der vereinbarten Bruttokaltmiete mit Vergleichswohnungen, gehört zur formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens die Angabe der darauf entfallenden Betriebskosten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.10.2013
  8. 202 C 180/13 - Minderungsanspruch wegen Baulärms; „Baulückenrechtsprechung“; vorhersehbarer Baulärm; Anhaltspunkte für künftige Bebauung
    Leitsatz: Ein Mietmangel wegen Baulärms im Umfeld der Wohnung liegt nicht vor, wenn (konkrete) Anhaltspunkte für eine künftige Bebauung bei Abschluss des Mietvertrages vorlagen. Anhaltspunkt dafür kann sein, dass eine Teilfläche eines gegenüberliegenden Grundstücks lediglich mit Parkplätzen bebaut ist, so dass von der Lebenserfahrung her davon ausgegangen werden kann, dass anstelle der Parkplätze ein Gebäude errichtet wird. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    17.10.2013
  9. 211 C 567/12 - Wohnwerterhöhendes Merkmal „bevorzugte Citylage”
    Leitsatz: 1. Für eine Wohnung in der Goethestraße in Berlin-Charlottenburg trifft das werterhöhende Merkmal „bevorzugte Citylage" im Sinne des Berliner Mietspiegels zu. 2. Ist der Keller durchfeuchtet, weil immer wieder Grundwasser aufsteigt, beruht dies nicht auf mangelnder Instandhaltung und ist nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    17.10.2013
  10. 7 C 170/13 - Kappungsgrenzenverordnung vom 7.5.2013; keine Anwendung auf vorher zugegangene Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Die Herabsetzung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % durch die Verordnung vom 7. Mai 2013 gilt nicht für Mieterhöhungsverlangen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung zugegangen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    10.10.2013