Urteil Nicht unterzeichnete Klageschrift
Schlagworte
Nicht unterzeichnete Klageschrift; Gäste-WC und Gästewohnung wohnwerterhöhend; Fluglärm durch Rettungshubschrauber
Leitsätze
1. Die für die Klage als bestimmender Schriftsatz notwendige Schriftform ist gewahrt, wenn nur der Beglaubigungsvermerk auf der Abschrift unterzeichnet ist.
2. Ein zweites WC in der Wohnung gilt auch dann als wohnwerterhöhend, wenn es nur mit einem kleinen Handwaschbecken ausgestattet ist.
3. Eine Gästewohnung in etwa 100 m Entfernung ist wohnwerterhöhend.
4. Der gelegentliche Überflug von Rettungshubschraubern zum 1,2 km entfernten Rettungskrankenhaus dürfte keine dauerhafte Belastung mit Fluglärm im Sinne des Mietspiegels darstellen.
(Leitsätze der Redaktion)
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