Urteil Modernisierende Instandsetzung
Schlagworte
Modernisierende Instandsetzung; Modernisierung; ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme; Stilllegung von Gassteigesträngen; Umstellung auf Strom; Kostenübernahme für neuen Küchenherd; Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten; keine Verwalterentscheidung über Angebote; Höhe der Instandhaltungsrücklage
Leitsätze
1. Die Stilllegung von Gassteigesträngen zur Umstellung auf Elektrostrom ist weder eine Maßnahme modernisierender Instandsetzung noch überhaupt eine Modernisierung.
2. Die Übernahme von Kosten in Höhe von 750 € für die Installation eines Elektroherdes pro Wohnung für anschlusswillige Wohnungseigentümer widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil damit Sondereigentum bezahlt werden soll.
3. Bei der Beschlussfassung über die Vergabe größerer Werkaufträge müssen mindestens drei Vergleichsangebote vorgelegt werden; Einholung und Entscheidung über die wirtschaftlichste Variante dürfen nicht dem Verwalter überlassen werden.
4. Bei der Festlegung der Höhe der Instandhaltungsrücklage haben die Wohnungseigentümer einen erheblichen Ermessensspielraum.
(Leitsätze der Redaktion)
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