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Urteil Wohnwerterhöhendes Merkmal „bevorzugte Citylage”


Schlagworte

Wohnwerterhöhendes Merkmal „bevorzugte Citylage”

Leitsätze

1. Für eine Wohnung in der Goethestraße in Berlin-Charlottenburg trifft das werterhöhende Merkmal „bevorzugte Citylage" im Sinne des Berliner Mietspiegels zu.

2. Ist der Keller durchfeuchtet, weil immer wieder Grundwasser aufsteigt, beruht dies nicht auf mangelnder Instandhaltung und ist nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen.

(Leitsätze der Redaktion)

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