« zurück zur Suche

Urteil Schadensersatz für Leerräumen eines Kellers mit Entsorgung einer Schildkröte


Schlagworte

Schadensersatz für Leerräumen eines Kellers mit Entsorgung einer Schildkröte

Leitsätze

1. Der Vermieter, der eigenmächtig einen Mieterkeller räumt, haftet wg. irrtümlicher Selbsthilfe auch ohne Verschulden auf Schadensersatz.

2. Ein Mitverschulden des Mieters, der kein Schloss an der Kellertür angebracht und auf einen Zettel des Vermieters, der Besitzer möge sich melden, nicht reagiert hatte, ist nicht anzunehmen.

3. Den Vermieter trifft eine Obhutspflicht für die ausgeräumten Sachen des Mieters; er hat ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufzustellen.

4. Beim Schadensersatz für eine im Keller zum Winterschlaf untergebrachte Schildkröte gehen Zweifel, ob es sich um eine sibirische Vierzehenschildkröte oder eine griechische Landschildkröte gehandelt habe, zu Lasten des Vermieters.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.