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Urteil Minderungsanspruch wegen Baulärms
Schlagworte
Minderungsanspruch wegen Baulärms; „Baulückenrechtsprechung“; vorhersehbarer Baulärm; Anhaltspunkte für künftige Bebauung
Leitsatz
Ein Mietmangel wegen Baulärms im Umfeld der Wohnung liegt nicht vor, wenn (konkrete) Anhaltspunkte für eine künftige Bebauung bei Abschluss des Mietvertrages vorlagen. Anhaltspunkt dafür kann sein, dass eine Teilfläche eines gegenüberliegenden Grundstücks lediglich mit Parkplätzen bebaut ist, so dass von der Lebenserfahrung her davon ausgegangen werden kann, dass anstelle der Parkplätze ein Gebäude errichtet wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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