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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung mit Vergleichswohnungen; Erhöhung der Bruttokaltmiete; Angabe der Betriebskosten
Leitsatz
Begründet der Vermieter die verlangte Zustimmung zur Erhöhung der vereinbarten Bruttokaltmiete mit Vergleichswohnungen, gehört zur formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens die Angabe der darauf entfallenden Betriebskosten.
(Leitsatz der Redaktion)
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