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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 220)

  1. 14 C 558.85 - Keine Mieterhöhung bei Inkongruenz von Zustimmungsverlangen und -erklärung; Mietzinserhöhung; Zustimmungsverlangen des Vermieters; Zustimmungserklärung des Mieters; Ersetzung durch Urteil; Nettomiete; Bruttomiete
    Leitsatz: Zur Frage, was die durch Urteil ersetzte Zustimmungserklärung des Mieters umfaßt, wenn das vom Vermieter nach § 2 MHG abgegebene Zustimmungsverlangen sich auf die Nettomiete richtet, die durch Urteil ersetzte Zustimmungserklärung jedoch auf die Bruttomiete.
    AG Charlottenburg
    30.09.1986
  2. 19 C 458.86 - Bleirohre, Gesundheitsgefährdung; Zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneter Zustand; Mietsache, Fehler; Gesundheitsgefährdung; Bleirohre für Wasser; Wasserleitung
    Leitsatz: Der Mieter kann nicht verlangen, daß der Vermieter vorhandene Bleiwasserleitungen austauscht.
    AG Charlottenburg
    22.09.1986
  3. 17 a C 254/86 - Preisrechtswidrige Leistung/Aufrechnungsverbot; Aufrechnungsverbot/preisrechtswidrige Leistung; Schutzgesetz/Wohnungsbindungsgesetz; einmalige Leistungen/Sozialer Wohnungsbau; Rückforderungsanspruch/preisrechtswidrige Leistung
    Leitsatz: § 9 WoBindG ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB. Eine Aufrechnung der nach § 9 WoBindG preisrechtlich unzulässigen Leistung mit einer Gegenforderung ist daher ausgeschlossen.
    AG Wedding
    19.09.1986
  4. 6 C 215/86 - Kündigung ohne Abmahnung; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung; Vertragswidriger Gebrauch; Abmahnung (formularmäßig abbedungen)
    Leitsatz: Eine Vertragsklausel, wonach der Vermieter im Falle des vertragswidrigen Gebrauchs auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen darf, verstößt gegen § 9 AGBG.
    AG Schöneberg
    08.09.1986
  5. 6 C 215/86 - Kündigung ohne Abmahnung; Räumung und Schlüsselrückgabe; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; vertragswidriger Gebrauch; Abmahnung (formularmäßig bedungen); Räumungsverlangen; Rückgabe der Mietsache (Schlüssel)
    Leitsatz: 1. Eine Vertragsklausel, wonach der Vermieter im Falle des vertragswidrigen Gebrauchs auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen darf, verstößt gegen § 9 AGBG. 2. Das Verlangen auf Räumung umschließt nicht auch die Rückgabe der Schlüssel.
    AG Schöneberg
    08.09.1986
  6. 6 C 215/86 - Räumung und Schlüsselrückgabe; Beendigung des Mietverhältnisses; Räumungsverlangen; Rückgabe der Mietsache (Schlüssel)
    Leitsatz: Das Verlangen auf Räumung umschließt nicht auch die Rückgabe der Schlüssel.
    AG Schöneberg
    08.09.1986
  7. 18 C 219/86 - Kündigung durch Hausverwalter ohne Beifügung der Vollmachtsurkunde; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungserklärung, Zurückweisung; Hausverwaltervollmacht, Umfang; Vollmachtsurkunde
    Leitsatz: Zur Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht, wenn der Vermieter den Mieter nicht auf den Gesamtumfang der Hausverwaltervollmacht hingewiesen hat.
    AG Schöneberg
    14.08.1986
  8. 18 C 219/86 - Ausschluß des Mietminderungsrechts infolge grobfahrlässiger Unkenntnis des Mieters vom Mangel; Minderung/Ausschluß bei grob fahrlässig nicht erkannten Mängeln; Mängelhaftung/keine bei grob fahrlässig nicht erkannten Mängeln
    Leitsatz: Mängel, die der Mieter bei Vertragsschluß hätte erkennen müssen, berechtigen nicht zur Mietminderung.
    AG Schöneberg
    14.08.1986
  9. 18 C 219/86 - Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Hausverwalter; Vollmachtsurkunde/Vorlage bei Kündigung durch Hausverwalter; Zurückweisung der Kündigung wegen Fehlens der Vollmachtsurkunde; Fehlen der Vollmachtsurkunde/Zurückweisung der Kündigung; Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung/wegen fehlender Vollmachtsurkunde; Kündigung/Zurückweisung wegen Fehlens der Vollmachtsurkunde; Hausverwaltervollmacht/Vorlage bei Kündigung
    Leitsatz: 1. Eine Kündigung wird gem. § 174 Satz 1 BGB unwirksam, wenn der Mieter das Kündigungsschreiben unverzüglich wegen fehlender Beifügung der Vollmacht des Kündigenden zurückweist. 2. Die Zurückweisung ist auch dann noch "unverzüglich", wenn der Mieter in einem ersten Schreiben, in dem er der Kündigung nur allgemein widerspricht, ein weiteres anwaltliches Schreiben ankündigt und dieses noch vor Ablauf von zwei Wochen erfolgt und die Zurückweisung nach § 174 S. 1 BGB enthält. 3. Die Beifügung einer beglaubigten Abschrift der Prozeßvollmacht des Hausverwalters genügt dem Erfordernis des § 174 S. 1 BGB nicht. Vielmehr ist das Original der Vollmachtsurkunde vorzulegen (BGH NJW 81; STERNEL IV 7). 4. Zum Umfang einer Hausverwaltervollmacht: Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Kündigungsempfänger die Kündigung des Hausverwalters mangels Vollmacht zurückweist. Denn solange der Vermieter ihn nicht auf den Umfang der Hausverwaltervollmacht hinweist, kann er nicht wissen, ob der Hausverwalter Kündigungsvollmacht hat.
    AG Schöneberg
    14.08.1986
  10. 8 C 42/86 - Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei teilweise renovierungsbedürftiger Wohnung; Mieterpflichten bei der Rückgabe; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularmäßige Abwälzung; Anfangsrenovierung; Rückgabe der Mietsache; Positive Vertragsverletzung; Wiedereinbau von Einrichtungen
    Leitsatz: 1. Die formularvertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen ist auch dann unwirksam, wenn dem Mieter eine nur teilweise renovierungsbedürftige Wohnung bei Mietbeginn überlassen wird (hier: Renovierungsbedürftige Küche). 2. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache (Wiedereinbau einer entfernten Spüle, Kellerreinigung und -entrümpelung).
    AG Charlottenburg
    29.07.1986