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7 C 333/85 - Balkon; Gebrauch der Mietsache; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht - Gebrauchsgewährungspflicht hinsichtlich Balkon - Instandsetzungspflicht des Vermieters; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Balkon; vertragsgemäßer GebrauchLeitsatz: Gehört ein Balkon unstreitig zur Wohnung, ist er mitvermietet, auch wenn er nicht im Mietvertrag erwähnt ist. Auch wenn die Renovierung des Balkons Kosten verursachen würde, die zur Miete in keinem Verhältnis stehen, darf sich der Vermieter seiner Verpflichtung zur Instandhaltung nicht durch Abriß des Balkons entziehen. Für den Instandsetzungsanspruch des Mieters ist es unerheblich, ob bzw. wie intensiv er den Balkon nutzt.AG Tiergarten02.04.1986
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8 C 357/85 - Schlüsselverlust; Schlüsselkosten; Formularklausel - Kosten für Austausch des Schließzylinders bei SchlüsselverlustLeitsatz: Die Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, bei Verlust des Wohnungsschlüssels das Türschloß auf Kosten des Mieters auszuwechseln, ist unwirksam.AG Charlottenburg25.03.1986
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15 C 61/86 - Ausschluß von Mieterhöhungen; Kellerwohnung, konkludente/Mieterhöhungsvereinbarung; Verjährung/eines Rückforderungsanspruches; Verwirkung/eines RückforderungsanspruchesLeitsatz: Kellerwohnungen, für die durch die Bundesmietengesetze bestimmte Erhöhungen ausgeschlossen wurden, sind solche Wohnungen, deren Fußboden entsprechend der Definition in § 64 Abs. 1 BauOBln 50 cm unter dem Niveau des Erdbodens liegen.AG Schöneberg25.03.1986
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4 C 573/85 - Kochgelegenheit; Mietvertrag-Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch der Miete; Mindestausstattung einer Wohnung; Mietkaution; Sicherheitsleistung; Vereinbarung einer Sicherheitsleistung (hier: ohne Sicherungszweck als preisrechtswidrige Leistung)Leitsatz: 1. Eine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Wohnung setzt das Vorhandensein einer Kochgelegenheit mit mindestens zwei unabhängig voneinander zu benutzenden Kochplatten oder Flammen voraus. 2. Wird die Sicherungsabrede für eine Mietkaution durch ein Bankinstitut erweitert, das auf Veranlassung des Vermieters eingeschaltet wurde, so muß sich der Vermieter das Handeln der Bank gem. § 278 BGB zurechnen lassen.AG Wedding25.03.1986
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4 C 573/85 - Kochgelegenheit; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Mindestausstattung einer WohnungLeitsatz: Eine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Wohnung setzt das Vorhandensein einer Kochgelegenheit mit mindestens zwei unabhängig voneinander zu benutzenden Kochplatten oder Flammen voraus.AG Wedding25.03.1986
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10 C 727/85 - Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete; Auskunft/Stichtagsmiete; Stichtagsmiete/Auskunftserteilung; Aufschlüsselung der Stichtagsmiete; Grundmiete/Auskunftserteilung; Mehrbelastungszuschläge/Auskunftserteilung; Wertverbesserungszuschläge/Auskunftserteilung; Auskunft/Zusammensetzung der Stichtagsmiete; Zumutbarkeit der Auskunft/Zusammensetzung der Stichtagsmiete; Voreigentümer/Auskunft über StichtagsmieteLeitsatz: 1. Der Mieter hat einen Anspruch, vom Vermieter in nachprüfbarer Weise zu erfahren, wie sich der gesetzlich zulässige Mietzins im einzelnen, aufgeschlüsselt in Grundmiete, Mehrbelastungs- und Wertverbesserungszuschläge, zusammensetzt. Dem trägt der Vermieter grundsätzlich dadurch Rechnung, daß er in den Mietvertrag nicht nur den ab Mietbeginn zu zahlenden Mietzins einträgt, sondern darüber hinaus eine Anlage beifügt, aus der sich ergibt, wie sich die gesetzliche Miete, ausgehend von der Stichtagsmiete gem. § 5 AMVOB zusammensetzt. 2. Der Umfang der Auskunftspflicht bemißt sich nach dem Grundsatz der Zumutbarkeit (BGH NJW 82, 574). Darüber hinaus kann sie entfallen, wenn der Auskunftserteilung unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen, so daß dem Schuldner die Auskunftserteilung unmöglich ist (BayObLG NJW 75, 740). 3. Von Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit der Auskunftserteilung ist jedoch dann noch nicht auszugehen, wenn der Voreigentümer des Vermieters diesem keinerlei Unterlagen ausgehändigt hat, aus denen sich die Mietzinsentwicklung entnehmen läßt und ihm telefonisch mitgeteilt hat, er verfüge über keine Unterlagen mehr, solange noch die Möglichkeit besteht, die Unterlagen durch zumutbare Schritte zu beschaffen (z. B. notfalls mit gerichtlicher Hilfe zu versuchen, die notwendigen Unterlagen herauszubekommen oder sich mit der zuständigen Finanzbehörde in Verbindung zu setzen und die dortigen Akten einzusehen).AG Neukölln17.03.1986
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12 C 12/86 - Ersatzvornahmekosten; Aufwendungsersatzanspruch; Ersatzvornahme - Kostenerstattung; MängelbeseitigungLeitsatz: Der Mieter ist bei Verzug des Vermieters mit der Beseitigung des Defektes der Hausantenne berechtigt, sich eine Zimmerantenne zu kaufen und den Kaufpreis vom Vermieter ersetzt zu verlangen, er muß jedoch dann die Zimmerantenne an den Vermieter herausgeben.AG Neukölln14.03.1986
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4 C 768/85 - Möblierungszuschlag für Einbauküche; Kaution/Vereinbarung des Sicherungszweckes; Möblierungszuschlag/Unzulässigkeit bei Einbauküche; Einbauküche/Unzulässigkeit eines Möblierungszuschlages; Einrichtungsgegenstände/Unzulässigkeit eines Möblierungszuschlages; Kaution/Vereinbarung des Sicherungszweckes; Sicherheitsleistung/Vereinbarung des gesetzlich zulässigen Zweckes; Sicherungszweck der Kaution/Vereinbarung; Zweck der Sicherheitsleistung/VereinbarungLeitsatz: Ist es dem Mieter bei Vertragsschluß nicht freigestellt, ob er eine in der Wohnung befindliche Einbauküche übernehmen will oder nicht, so ist die Vereinbarung eines Möblierungszuschlages für die Einbauküche gem. § 29 a Abs. 5 I. BMG preisrechtlich unzulässig. Die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung des Mieters ist im preisgebundenen Altbau nur dann zulässig gewesen, wenn ausdrücklich vereinbart war, daß sie dazu bestimmt war, Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern.AG Wedding11.03.1986
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5 C 744/85 - Auskunft des Verwalters über Eigentümer; Auskunftspflicht; Eigentümer; Eigentümerwechsel; Vermietwechsel durch Eigentumsübergang; Verwalter, Hausverwaltung, Treu und GlaubenLeitsatz: Der Hausverwalter ist gegenüber dem Mieter nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift des (neuen) Hauseigentümers bekanntzugeben.AG Tempelhof-Kreuzberg05.03.1986
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6 C 811/85 - Keine Heilung des Ausschlusses der Grundmietenerhöhung; Mietpreisbindung, Altbau; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mängel, baulicheLeitsatz: Ist eine allgemeine Grundmieterhöhung unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 XII. BMG vorliegen, kann diese Mieterhöhung nach Beseitigung der Mängel nicht nachgeholt werden.AG Charlottenburg04.03.1986