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Suchergebnis Urteilssuche (711 - 720 von 903)

  1. BVerwG 8 B 164.99 - Überschuldung; Sanierungsbedarf; Schädigungstatbestand; sowjetische Nutzung
    Leitsatz: Beruht der Sanierungsbedarf eines Gebäudes und die darauf folgende Überschuldung des Grundstücks auf einer Nutzung durch die Rote Armee unter Ausschluß jeder Einwirkungsmöglichkeit des Eigentümers oder eines deutschen Verwalters, liegen die Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nicht vor.
    BVerwG
    15.11.1999
  2. BVerwG 3 C 34.98 - Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; Gemeindeverband,Landkreis
    Leitsatz: Eine Zuordnung von Verwaltungsvermögen an Gemeindeverbände (Landkreise) gemäß Art. 21 Abs. 2 Einigungsvertrag ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ihnen das Grundgesetz keinen bestimmten Aufgabenbereich sichert. Sie setzt aber voraus, daß der zuordnende Vermögensgegenstand am 1. Oktober 1989 für eine Aufgabe bestimmt war, die auf Kreisebene aufgrund einer grundgesetzkonformen normativen Regelung wahrzunehmen war.
    BVerwG
    11.11.1999
  3. BVerwG 3 B 134.99 - Finanzvermögen; MfS-Grundstück; Rechtsträgerwechsel; Ausnahmebestimmung
    Leitsatz: Zum Zweck der Ausnahmebestimmung.
    BVerwG
    10.11.1999
  4. BVerwG 8 C 19.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989; Stichtag; Kaufvertragsänderung; Eigenheim; Nutzungsrechtsverleihung
    Leitsatz: Ein redlicher Erwerb gemäß § 4 Abs. 2 VermG setzt im Falle der Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989 das Vorliegen der wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen und der rechtlichen Erwerbsfähigkeit des Vermögensgegenstandes vor diesem Zeitpunkt voraus. Ein Anbahnen des Erwerbs i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz Buchst. a VermG liegt auch dann vor, wenn der Erwerber vor dem Stichtag einen notariellen Kaufvertrag über ein Eigenheim geschlossen hat, der nach Ablauf des Stichtages hinsichtlich des Kaufpreises und der Bezeichnung der Grundstücksgröße geändert worden ist, und wenn zwar keine Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt, aber das dingliche Nutzungsrecht am Grundstück nach dem Stichtag verliehen worden ist.
    BVerwG
    03.11.1999
  5. BVerwG 8 B 213.99 - Grundstücksbelastung; Aufbauhypothek; Berücksichtigung vom Baukrediten; Beweislast für Baumaßnahme; Kreditaufnahme; Umschuldung
    Leitsatz: 1. Im Falle des § 18 Abs. 2 VermG trifft den Berechtigten die Beweisführungslast dafür, daß eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück nicht durchgeführt wurde. Die Vermögensämter müssen insoweit nichts darlegen und beweisen. Dies gilt auch für die Frage, für welche Baumaßnahmen die Kreditaufnahme erfolgte. 2. Eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück wurde auch dann im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG durchgeführt, wenn eine Aufbauhypothek bestellt wurde, um eine andere Aufbauhypothek, die ihrerseits der Baufinanzierung diente, zu ersetzen (Umschuldung).
    BVerwG
    02.11.1999
  6. BVerwG 4 B 3.99 - Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme; Befreiung; Grundzüge der Planung
    Leitsatz: Eine Mobilfunk-Sende- und Empfangsanlage, die nicht nur dem Nutzungszweck des Baugebiets, sondern der Versorgung des gesamten Stadtgebiets sowie mehrerer Gemeinden in der Umgebung dient, ist keine Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO. § 14 Abs. 2 BauNVO in den Fassungen von 1962, 1968 und 1977 ist nicht auf fernmeldetechnische Nebenanlagen anwendbar.
    BVerwG
    01.11.1999
  7. BVerwG 7 C 38.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Machtmissbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Einzelfallunrecht; Aufbauenteignung; Flurstück; entschädigungslose Enteignung; diskriminierende Entschädigung
    Leitsatz: Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die umfassende Enteignung eines Flurstücks, das nur teilweise für den Enteignungszweck benötigt wurde, als unlautere Machenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist.
    BVerwG
    28.10.1999
  8. BVerwG 7 B 109.99 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis; Ausnahme von der Regelvermutung bei Verkauf nach der Ausreise
    Leitsatz: Die Regelvermutung, daß ein ausreisebedingter Grundstücksverkauf auf unlauteren Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG beruhte, greift nicht ein, wenn das Grundstück nach der Ausreise durch einen Bevollmächtigten veräußert wurde. Ob die bei der Ausreise bestehende Zwangslage in derartigen Fällen für den Eigentumsverlust ursächlich war, muß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls aufgeklärt und nach allgemeinen Beweisgrundsätzen entschieden werden.
    BVerwG
    21.10.1999
  9. BVerwG 3 C 35.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; komplexer Wohnungs- oder Siedlungsbau; Treuhand-Kapitalgesellschaft in Liquidation
    Leitsatz: Den Rückübertragungsausschlußgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG (Verwendung des Vermögensgegenstandes im komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbau) kann auch eine vermögenszuordnungsberechtigte sog. Treuhand-Kapitalgesellschaft in Liquidation geltend machen. Er setzt - wie § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG - die Einbeziehung des Vermögensgegenstandes in eine städtebauliche Einheit voraus, die die Beurteilung rechtfertigt, daß er Teil eines dem gemeinschaftlichen Wohnen dienenden Ganzen geworden ist, das durch seine Herauslösung nachhaltig gefährdet oder zerstört werden würde.
    BVerwG
    30.09.1999
  10. BVerwG 3 C 22.98 - Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut
    Leitsatz: Über das Vermögen der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut ist im Einigungsvertrag nicht verfügt worden. Es unterliegt daher nicht der Restitution nach Art. 21 Abs. 3/22 Abs. 1 Satz 7 EV. Zu diesem Vermögen gehören auch im Grundbuch als volkseigen eingetragene Grundstücke, soweit sie der SDAG Wismut am 30. Juni 1990 zur unbefristeten und unbegrenzten Nutzung zur Verfügung standen.
    BVerwG
    30.09.1999