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Urteil Ausschlussgrund


Schlagworte

Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989; Stichtag; Kaufvertragsänderung; Eigenheim; Nutzungsrechtsverleihung

Leitsätze

Ein redlicher Erwerb gemäß § 4 Abs. 2 VermG setzt im Falle der Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989 das Vorliegen der wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen und der rechtlichen Erwerbsfähigkeit des Vermögensgegenstandes vor diesem Zeitpunkt voraus.

Ein Anbahnen des Erwerbs i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz Buchst. a VermG liegt auch dann vor, wenn der Erwerber vor dem Stichtag einen notariellen Kaufvertrag über ein Eigenheim geschlossen hat, der nach Ablauf des Stichtages hinsichtlich des Kaufpreises und der Bezeichnung der Grundstücksgröße geändert worden ist, und wenn zwar keine Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt, aber das dingliche Nutzungsrecht am Grundstück nach dem Stichtag verliehen worden ist.

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