Urteil Grundstücksbelastung
Schlagworte
Grundstücksbelastung; Aufbauhypothek; Berücksichtigung vom Baukrediten; Beweislast für Baumaßnahme; Kreditaufnahme; Umschuldung
Leitsätze (nicht amtlich)
1. Im Falle des § 18 Abs. 2 VermG trifft den Berechtigten die Beweisführungslast dafür, daß eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück nicht durchgeführt wurde. Die Vermögensämter müssen insoweit nichts darlegen und beweisen. Dies gilt auch für die Frage, für welche Baumaßnahmen die Kreditaufnahme erfolgte.
2. Eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück wurde auch dann im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG durchgeführt, wenn eine Aufbauhypothek bestellt wurde, um eine andere Aufbauhypothek, die ihrerseits der Baufinanzierung diente, zu ersetzen (Umschuldung).
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