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III ZR 272/96 - Amtspflichtverletzung, unterlassene Planung für Entwässerungsmaßnahmen als -; Amtshaftung, - der Gemeinde bei fehlerhafter BauleitplanungLeitsatz: Zur Amtspflicht der Gemeinde, bei der Planung und Erstellung der für ein Baugebiet notwendigen Entwässerungsmaßnahmen Nie derschlagswasser zu berücksich tigen, das aus einem angrenzen den Gelände (hier: aus Weinber gen) in das Baugebiet abfließt.BGH18.02.1999
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X ZR 101/97 - Teilurteil, Unzulässigkeit eines -s bei negativer Feststellungswiderklage, Zulässigkeit eines -s; VOL/A, handgemachte Vergabekriterien nach § 25 Abs. 3 -; Aufteilung eines Auftrags nach § 5 -; Vergaberecht, öffentliches -; Ausschreibung, öffentliche -; Vergabeentscheidung, Kriterien bei einer -Leitsatz: Die Entscheidung nach § 25 Abs. 3 VOL/A kann ebenso wie die nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten be kannt gemacht worden sind (im Anschluß an Sen. Urt. v. 8.9.1998 X ZR 109/96, NJW 1998, 3644). a) Die Vorschrift des § 5 VOL/A gestattet die Aufteilung eines Auftrags in mehrere Lose nur, wenn dies zweckmäßig ist, um so eine Bewerbung um den Auftrag auch durch kleine oder mittlere Unternehmen zu ermöglichen. b) Auch nach der Aufteilung in Teillose sind die Aufträge an die Bieter mit dem günstigsten und damit annehmbarsten Angebot zu vergeben.BGH17.02.1999
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X ZR 8/96 - Erfüllungsanspruch, - und Schadens- ersatz im Werkvertrag; Gewährleistung, - und Erfüllungsanspruch im Werkver- trag; Schadensersatz, - wegen Nichter- füllung statt Gewährleistung im Werk- vertrag; Verzug; Mangelhaftigkeit, - des Werkes; Ablehnungsandrohung; Nichterfüllung, -sverhältnis zur Gewährleistung im Werkvertrag; Verzicht; vVerjährung, - des Anspruchs gem. § 326 BGBLeitsatz: Die Revision ist zulässig, wenn der nach ihrer Einlegung durch den Kl. auf dessen Seite beige tretene Streithelfer sie fristge recht begründet. a) Ist ein Werk mangelhaft und befindet sich der Unternehmer aus diesem Grunde mit seiner Lei stungsverpflichtung im Verzug, so kann der Besteller die in den §§ 326 Abs. 1 und 634 Abs. 1 BGB vorgesehene Frist mit Ableh nungsandrohung setzen, ohne sich vorher für eine der beiden Anspruchsgrundlagen entscheiden zu müssen. b) Ist ein Werk mangelhaft, kann der Besteller auf den Erfüllungs anspruch und die Rechte aus den §§ 323 ff. BGB verzichten und nur noch Ansprüche aus Gewähr leistung nach den §§ 633 ff. BGB geltend machen. An die Annahme eines solchen Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Umstand allein, daß der Be steller im vorprozessualen Schriftverkehr nur werkvertragli che Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat, rechtfertigt nicht die Annahme eines Verzichts auf Ansprüche aus § 326 BGB.BGH17.02.1999
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VII ZR 91/98 - Vergütungsanspruch, - des Werkun- ternehmers nach Vertragsaufhebung; Pauschalvertrag, Teilvergütung bei -; Werkvertrag, Aufhebung eines -; Darlegungslast, - für erbrachte LeistungenLeitsatz: a) Der sich aus § 645 Abs. 1 BGB ergebende Anspruch auf Vergütung der geleisteten Arbeit ist nach den Grundsätzen zu be rechnen, die die Rechtsprechung für den Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einem gekündigten Werkvertrag entwickelt hat. b) Die Abgrenzung zwischen er brachten und nicht erbrachten Lei stungen eines Pauschalvertrages muß nicht zwingend durch ein Aufmaß erfolgen. Sie kann sich aus den Umständen der Vertrags abwicklung ergeben. c) Die nachträgliche Bewertung der erbrachten Leistung muß den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen. Eine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogene Kalkulation kann im Einzelfall genügen.BGH11.02.1999
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VIII ZR 314/97 - Saldotheorie, Darlegungslast für Bereicherung nach der -; Bereicherungsrecht, Darlegungslast für Saldo nach -; Entreicherung, Darlegungslast für -; Beweislast, - für EntreicherungLeitsatz: Zur Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der bereicherungsrechtli chen Saldotheorie.BGH10.02.1999
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II ZR 261/97 - Überraschungsentscheidung, Hin- weispflicht bei -; Aufklärungspflicht, richterliche -; Wiedereröffnung, Pflicht zur - der mündlichen VerhandlungLeitsatz: a) Weist das Berufungsgericht eine Partei erstmals und für diese überraschend in der (letzten) mündlichen Verhandlung auf aus seiner Sicht fehlendes Vorbringen hin, so kann es von ihr jedenfalls zu geraume Zeit zurückliegenden Vorgängen keinen sofortigen de taillierten Sachvortrag und Be weisantritt verlangen. b) Erfolgt die Stellungnahme der darlegungsbelasteten Partei zu einem solchen späten Hinweis erst in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz und ergibt sich daraus auch die Unzulänglichkeit der bis herigen Ausübung der Hin weispflicht durch das Gericht, so ist die Wiedereröffnung der münd lichen Verhandlung gemäß § 156 ZPO geboten.BGH08.02.1999
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V ZR 353/97 - Urkunde, Vermutung der Vollständig- keit der -; Beweislast, - für außerhalb der Urkunde liegende UmständeLeitsatz: Die Vermutung der Vollständig keit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde wirkt sich bei der Ausle gung des Vereinbarten dahin aus, daß die Partei, die ein ihr günsti ges Auslegungsergebnis auf Um stände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (im Anschluß an BGHZ 20, 109).BGH05.02.1999
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V ZR 196/98 - Gebäudeerrichtung; Wiederherstellung; Neuerrichtung; Rekonstruktion; LPGLeitsatz: Unter Gebäudeerrichtung im Sinne von § 13 Abs. 2 LPGG 1959 ist auch die Wiederherstellung eines Gebäudes mit schweren Bauschäden (Rekonstruktion) zu verstehen, wenn diese nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entspricht.BGH05.02.1999
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III ZR 268/97 - VermG §§ 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3, 11 Abs. 1, 11 a, 15 Abs. 1; II. BV § 26Leitsatz: a) Der Kostenerstattungsanspruch eines kommunalen Wohnungsunternehmens aus seiner (früheren) Tätigkeit als staatlicher Verwalter umfaßt auch pauschalierte Verwaltungskosten nach Maßgabe der Höchstbeträge des § 26 der Zweiten Berechnungsverordnung. Der Erstattungsanspruch unterliegt der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 BGB. b) Der Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters wird erst nach Ende der staatlichen Verwaltung fällig (Bestandskraft des Aufhebungsbescheids oder Ablauf des 31. Dezember 1992). c) Der Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters setzt eine echte Treuhänderstellung voraus. Diese war erst seit dem 1. Juli 1990 vorhanden.BGH04.02.1999
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II ZR 383/96 - Umwandlung eines VEB in GmbH; Parteifähigkeit einer Einmann-Vor-GmbH bei gescheiterter UmwandlungLeitsatz: a) Kreisgeleitete VEB der Wohnungswirtschaft konnten bis zum In krafttreten des Treuhandgesetzes und des Gesetzes über die Umwandlung volkseigener Wohnungswirtschaftsbetriebe auf der Grundlage der UmwVO in Kapitalgesellschaften umgewandelt werden. b) Das Inkrafttreten des Treuhandgesetzes führt wegen der Ausnahmeregelung seines § 11 Abs. 3, 3. Spiegelstrich nicht zu einer die noch nicht vollzogene Umwandlung nach der UmwVO "überholenden" Umwandlung kreisgeleiteter VEB in eine GmbH im Aufbau. c) Zur Frage der Existenz und Parteifähigkeit einer Einmann-Vor-GmbH bei einer infolge Aufgabe der Eintragungsabsicht gescheiterten Umwandlung eines kreisgeleiteten VEB in eine GmbH nach der UmwVO.BGH25.01.1999