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  1. OVG 2 S 6.98 - Bauplanungsrecht; Nichtbeplanter Innenbereich; Kerngebiets- und Wohnnutzung; Multiplex-Kino; Rücksichtnahmegebot; Besucher- und Verkehrslärm; Nachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Ein Multiplex-Kino mit 1.800 Plätzen kann sich in einem durch Kerngebiets- und Wohnnutzung geprägten unbeplanten großstädtischen Innenbereich als Vergnügungsstätte einfügen, wenn die in dieser Gemengelage gebotene Rücksicht auf die Anwohner genommen wird. 2. Nachbarschutz aufgrund des im Einfügungserfordernis des § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots gegen die Genehmigung eines Multiplex-Kinos in einem durch Kerngebietsnutzungen und erheblichen Durchgangsverkehr vorbelasteten Wohngebiet kann nur gewährt werden, wenn die zu erwartenden Besucher- und Verkehrslärmimmissionen zu unzumutbaren Belästigungen führen, die über die durch die Vorbelastung begründete Duldungspflicht hinausgehen. 3. Zur Berechnung der durch ein Multiplex Kino zu erwartenden Besuchermengen und Verkehrslärmimmissionen und zur Interessen- und Folgenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens.
    OVG Berlin
    17.03.1999
  2. OVG 5 S 2.99 - Keine unverzügliche Beendigung einer Zweckentfremdung; merkliche Entspannung des Wohnungsmarktes in Berlin; Verpflichtung der Behörde zur Einzelfallprüfung der Wohnungsmarktnachfrage
    Leitsatz: 1. Die Wohnungsmarktlage in Berlin hat sich in den vergangenen Jahren zumindest in Teilbereichen so merklich entspannt, daß nicht in jedem Fall die unverzügliche Beendigung einer zweckfremden Nutzung von Wohnraum erforderlich ist. 2. Insbesondere bei Wohnraum mit unterdurchschnittlicher oder weit überdurchschnittlicher Ausstattung hat die Behörde in jedem Einzelfall zu prüfen, ob für die konkrete Wohnung tatsächlich noch eine Nachfrage auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt besteht.
    OVG Berlin
    31.08.1999
  3. 5 W 16/99 - Kostentragung bei Räumungsklage wegen Nichterklärung über Räumungsabsicht Räumungsklage; Kündigung; Räumungsabsicht; Anerkenntnis; Gewerberaummiete
    Leitsatz: Veranlassung zur Erhebung einer Räumungsklage gemäß § 257 ZPO kann bestehen, wenn der Vermieter eines Gewerbeobjekts den Mietvertrag gekündigt hat und der Mieter sich auf eine vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgte Anfrage des Vermieters nicht zu seinen Räumungsabsichten äußert.
    OLG Stuttgart
    07.05.1999
  4. 2 W 150/98 - Nichtbeschluß; Eigentümerbeschluß; bauliche Veränderung; Beeinträchtigung; Gemeinschaftseigentum; Anspruchsbefugnis
    Leitsatz: 1. Auch wenn nach dem Protokollinhalt und dem anschließenden Verhalten einzelner Beteiligter Zweifel bleiben, ob für alle die Ablehnung eines Antrags mangels Einstimmigkeit klar war, ist von einem sog. Nichtbeschluß dann auszugehen, wenn ein Jahr zuvor für den gleichen Antrag ebenfalls nur ein Mehrheitsbeschluß erreicht und dieser Beschluß nach Anfechtung rechtskräftig für ungültig erklärt worden war. 2. Optische oder architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums beeinträchtigen die Rechte anderer Wohnungseigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus nachteilig nur dann, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen.
    OLG Schleswig
    27.01.1999
  5. 2 W 163/99 - Zwangsvollstreckung; einstweilige Anordnung; Vollstreckungsgericht; Wohnungseigentumssache; Parteivernehmung; Beweiswürdigung; Parteianhörung
    Leitsatz: 1. Für die Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel in einer Wohnungseigentumssache ist das Wohnungseigentumsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. 2. Im Verfahren nach § 890 ZPO gelten für die Rechtsmittel §§ 793, 568 ZPO. 3. Das Beweisverfahren richtet sich ebenfalls nach der ZPO; d.h. unter anderem, daß das Beschwerdegericht die Äußerungen von Bet. nur nach eigener Anhörung oder Vernehmung anders würdigen darf als die 1. Instanz.
    OLG Schleswig
    04.11.1999
  6. 2 W 90/98 - Gemeinschaftseigentum; Zustimmung; Veränderung; Friesenwall; optischer Gesamteindruck; architektonische Veränderung
    Leitsatz: Optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums beeinträchtigen die Rechte anderer Wohnungseigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus nachteilig nur dann, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen.
    OLG Schleswig
    27.01.1999
  7. 4 W 13/99 - BGB §§ 249, 254, 276, 286, 554
    Leitsatz: 1. Der Ersatzanspruch des Vermieters umfaßt grundsätzlich sämtliche Schäden, die ihm infolge der Kündigung wegen Zahlungsverzugs entstehen, insbesondere also den ihm entgehenden Mietzins für die vereinbarte feste Vertragsdauer oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter erstmals ordentlich kündigen konnte. 2. Gemäß § 254 BGB muß sich der Vermieter jedoch bemühen, den Schaden gering zu halten, in der Regel also durch eine anderweitige Vermietung zu einem angemessenen, erforderlichenfalls auch zu einem geringeren Mietzins.
    OLG Schleswig
    27.10.1999
  8. 1 U 630/98 - Streupflicht; Verkehrssicherungspflicht; Glätte; Schneefall; Darlegungslast; Beweislast
    Leitsatz: Die Streupflicht erstreckt sich auf alle bestimmungsgemäßen Zuwege einer (Eigentums-) Wohnung. Herrscht bei Minustemperaturen Sprühregen von leichter bis mäßiger Intensität, kann nicht von einer Zwecklosigkeit des Streuens ausgegangen werden.
    OLG Saarbrücken
    14.04.1999
  9. 3 U 121/98 - Mietzinsanspruch; Urkundenprozeß; Mietzinsminderung; Minderung; Mangelfreiheit; Gewerberaummietverhältnis; Ersatzmieter; Nachmieterstellung; Nachvermietung; Vereitelung; Vertragsklausel; AGB-Klausel; Fälligkeit; Mietzins; Notar; AGBG; Leistungsklage; zukünftige Leistung
    Leitsatz: Die Klage auf Zahlung rückständigen und zukünftig zum Fälligkeitstermin zahlbaren Mietzinses im Geschäfts- oder Gewerberaummietverhältnis ist im Urkundenprozeß nicht generell ausgeschlossen. Das Verwendungsrisiko über die vereinbarte Mietdauer trägt der Zahnarzt auch dann, wenn die gemieteten Räume einer Kapazitätserweiterung der ärztlichen Praxis entgegenstehen. Eine treuwidrige Vereitelung der Nachmieterstellung kann der Mieter nicht im Urkundenprozeß auf Mietzinszahlung, sondern nur im Nachverfahren durch Zeugenbeweis begründen.
    OLG Oldenburg
    10.02.1999
  10. 5 U 32/99 - Grunddienstbarkeit, ausnahmsweise Aufhebung der - wegen veränderter Umstände
    Leitsatz: Der Bestand einer Grunddienstbarkeit - hier: Recht zur Nutzung von Parkfläche für einen Bankbetrieb - wird allein durch Veränderung der Bedarfssituation nicht in Frage gestellt.
    OLG Oldenburg
    08.06.1999