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Urteil Streupflicht
Schlagworte
Streupflicht; Verkehrssicherungspflicht; Glätte; Schneefall; Darlegungslast; Beweislast
Leitsatz
Die Streupflicht erstreckt sich auf alle bestimmungsgemäßen Zuwege einer (Eigentums-) Wohnung. Herrscht bei Minustemperaturen Sprühregen von leichter bis mäßiger Intensität, kann nicht von einer Zwecklosigkeit des Streuens ausgegangen werden.
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