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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 727)

  1. III ZR 114/02 - Entschädigung bei Enteignung nach Erwerbsverlust; Enteignungsentschädigung bei Pachtgrundstück; Enteignungsentschädigung bei Spargelanlage
    Leitsatz: a) Bei der Enteignung eines verpachteten und in den landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters eingegliederten Grundstücks kann die (Substanz-) Entschädigung des Pächters einen Ausgleich für den - an dem entgangenen "Deckungsbeitrag" ausgerichteten - Erwerbsverlust umfassen. b) Der Umfang der Rechtsposition, die im Falle der Enteignung eines Pachtgrundstücks dem Pächter (hier: Betrieber einer "Spargelanlage") genommen wird, richtet sich nach der bürglich-rechtlichen Vertragslage; es kommt darauf an, ob und bis zu welchem Zeitpunkt der Pächter sich ohne den Enteignungsvorgang gegen eine Kündgiung des Pachtvertrages durch den Verpächter - unter Umständen auch mit dem Einwand des § 242 BGB - erfolgreich hätte zur Wehr setzen können.
    BGH
    02.10.2003
  2. VIII ZR 326/02 - Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei verbotener Eigenmacht; Entfernung von Einrichtungsgegenständen
    Leitsatz: Entfernt der Vermieter Einrichtungsgegenstände des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels, handelt er in verbotener Eigenmacht und haftet auch ohne Verschulden auf Schadensersatz. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    01.10.2003
  3. V ZR 51/03 - Kabelanlage nur mit Einwilligung des Eigentümers; Leitungen
    Leitsatz: § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG verpflichtet den Eigentümer nicht, in einem Gebäude auf seinem Grundstück Kabelanlagen zu dulden, die dort von einem Netzbetreiber installiert sind und allein der Versorgung der Bewohner mit Programmangeboten dienen.
    BGH
    26.09.2003
  4. V ZR 70/03 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Ausbeutung eines Steinbruchs; kein Vorkaufsrecht bei beschränkt persönlicher Dienstbarkeit
    Leitsatz: Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, ein Grundstück auf die Dauer von 99 Jahren gegen Zahlung eines in zehn Jahresraten zu zahlenden Entgelts als Steinbruch auszubeuten, stellt keinen kaufähnlichen Vertrag dar, der die Ausübung eines Vorkaufsrechts eröffnet.
    BGH
    26.09.2003
  5. V ZR 217/02 - Nutzungsbeschränkung als Rechtsmangel; Speicher als Wohnraum
    Leitsatz: Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an.
    BGH
    26.09.2003
  6. III ZR 384/02 - Parteivernehmung über Inhalt von Vier-Augen-Gespräch; Parteianhörung als Beweismittel für Vier-Augen-Gespräch
    Leitsatz: Zur Erforderlichkeit, eine Partei im Rahmen der Beweisaufnahme über ein Vier-Augen-Gespräch von Amts wegen anzuhören oder zu vernehmen.
    BGH
    25.09.2003
  7. VII ZR 13/02 - Nebenkostenpauschalen für Architekten
    Leitsatz: Die HOAI enthält zur Nebenkostenpauschale keine preisrechtlichen Beschränkungen. Maßstab für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Nebenkostenpauschale ist § 138 BGB.
    BGH
    25.09.2003
  8. VII ZR 357/02 - Mietausfälle als Mangelfolgeschäden nach Weiterveräußerung
    Leitsatz: a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind. b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.
    BGH
    25.09.2003
  9. V ZB 21/03 - Verbrauchsabhängige Abrechnung für Kaltwasserkosten
    Leitsatz: 1. Die Kosten der Wasserversorgung der Sondereigentumseinheiten einschließlich der hieran gekoppelten Kosten der Abwasserentsorgung zählen nicht zu den in § 16 Abs. 2 WEG geregelten Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums. 2. Erfolgt der Einbau von Kaltwasserzählern zur Umsetzung einer beschlossenen oder vereinbarten verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasserkosten, so handelt es sich um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung und nicht um eine bauliche Veränderung. 3. Die Wohnungseigentümer können über die Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Sondereigentumseinheiten durch Mehrheitsbeschluß entscheiden, wenn hierüber nicht durch Vereinbarung eine Regelung getroffen ist. 4. Ist durch Vereinbarung oder Eigentümerbeschluß ein Verteilungsschlüssel geregelt, so kann ein Wohnungseigentümer von den anderen dessen Abänderung in eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für die Wasserversorgung der Sondereigentumseinheiten nur dann verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen. 5. Die Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung entspricht im allgemeinen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Wohnungseigentümer haben bei ihrer Entscheidung aber einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, alle für und gegen eine verbrauchsabhängige Abrechnung sprechenden Umstände abzuwägen.
    BGH
    25.09.2003
  10. V ZB 40/03 - Entlastungsbeschluß auch gegenüber ausgeschiedenem Verwalter
    Leitsatz: Auch ein Eigentümerbeschluß, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht in Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (Fortführung von Senat, Beschl. v. 17. Juli 2003, GE 2003, 1333).
    BGH
    25.09.2003