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Urteil Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei verbotener Eigenmacht
Schlagworte
Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei verbotener Eigenmacht; Entfernung von Einrichtungsgegenständen
Leitsatz
Entfernt der Vermieter Einrichtungsgegenstände des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels, handelt er in verbotener Eigenmacht und haftet auch ohne Verschulden auf Schadensersatz. (Leitsatz der Redaktion)
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