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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 727)

  1. III ZB 84/02 - Frist für Rechtsbeschwerdebegründung nach Prozeßkostenhilfe
    Leitsatz: Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 -).
    BGH
    25.09.2003
  2. XII ZR 70/02 - Leistungsklage durch Feststellungsurteil; Rechtskraft des Feststellungsurteils und Leistungsklage
    Leitsatz: Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses auf die nachfolgende Leistungsklage auf Mietzins.
    BGH
    24.09.2003
  3. XI ZR 135/02 - Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft; Verbraucherkredit und Immobiliengeschäft
    Leitsatz: Auch ein finanziertes Immobiliengeschäft kann mit dem der Finanzierung dienenden Verbraucherkreditvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG bilden, sofern der Kreditvertrag dem Verbraucherkreditgesetz unterfällt und die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht greift.
    BGH
    23.09.2003
  4. VI ZR 395/02 - Keine Verspätung bei zeitlich entferntem Termin
    Leitsatz: Verspätetes Bestreiten erst in der Berufungsbegründung verzögert die Erledigung des Rechtsstreits jedenfalls dann nicht, wenn zwischen dem Eingang der Verspätungsrüge und dem Termin zur mündlichen Verhandlung ein Zeitraum von fünf Monaten liegt und das Berufungsgericht während dieser Zeit einen Sachverständigen zur Erstattung eines mündlichen Gutachtens laden kann, um die Klärung einer inhaltlich begrenzten Frage im Termin zur mündlichen Verhandlung herbeizuführen.
    BGH
    23.09.2003
  5. V ZR 360/02 - Schadensersatz für rechtswidrigen Überbau
    Leitsatz: a) Der zur Herausgabe verpflichtete Besitzer haftet im Fall des Verzugs gemäß § 990 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 Abs. 1 BGB a. F. auch auf Ersatz des durch die Verzögerung der Herausgabe entstehenden Schadens, wenn er bei Erwerb des Besitzes bösgläubig war oder von dem Mangel im Besitzrecht später erfahren hat (Bestätigung des Urt. v. 30. September 1964, VIII ZR 302/62, NJW 1964, 2414, 2415 und Senat BGHZ 120, 204, 214). b) Bösgläubig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht, ggf. durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet. c) Der Schadensersatzanspruch aus § 990 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB a. F. wird durch die Vorschriften der §§ 912 ff. BGB über den Überbau nur ausgeschlossen, wenn eine Duldungspflicht nach § 912 BGB bejaht wird (Ergänzung des Senatsurt. v. 4. April 1986, V ZR 17/85, NJW 1986, 2639).
    BGH
    19.09.2003
  6. V ZR 383/02 - Anspruch auf Dienstbarkeit nach Vermögenszuordnungsrecht
    Leitsatz: Ansprüche auf Bestellung einer Dienstbarkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (hier: Recht zum Befahren und Betreten eines ehedem volkseigenen Grundstücks zu Zwecken des Zugverkehrs) werden auch dann vom Vermögenszuordnungsrecht verdrängt, wenn das genutzte Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten veräußert wurde (im Anschluß an Senatsurt. v. 10. Januar 2003, V ZR 206/02, WM 2003, 1671).
    BGH
    19.09.2003
  7. IX ZB 604/02 - Fristwahrung durch Fax
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Fax einreichen will, muß sicherstellen, daß auf die Faxnummer des Empfängers ohne Schwierigkeiten zugegriffen werden kann.
    BGH
    18.09.2003
  8. V ZB 53/02 - Grundsatzbedeutung und Einzelrichter
    Leitsatz: Der Anspruch der Parteien auf den gesetzlichen Richter ist auch dann verletzt, wenn der Einzelrichter in einer Sache mit Grundsatzbedeutung der Rechtsprechung des voll besetzten Spruchkörpers folgt, nachdem er bei diesem angefragt hat, ob er an seiner Rechtsprechung festhält (im Anschluß an Beschl. v. 13. März 2003, IX ZB 134/02, WM 2003, 701).
    BGH
    18.09.2003
  9. V ZB 9/03 - Tätigkeitsbeschränkung bei Rechtsbeistand zulässig
    Leitsatz: a) Die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage kann sich, auch wenn sich an ihr kein Streit in Rechtsprechung oder Literatur entzündet hat, aus ihrem Gewicht für die beteiligten Verkehrskreise (hier: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände) ergeben. b) Einer besonderen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, der Klärungsfähigkeit und der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache bedarf es nicht, wenn sich dies unmittelbar aus dem Prozeßrechtsverhältnis ergibt. c) Die Beschränkung der forensischen Tätigkeit der in die Rechtsanwaltskammer aufgenommenen Rechtsbeistände in Zivilsachen auf die Amtsgerichte verletzt deren Rechte aus Art. 12 GG nicht.
    BGH
    18.09.2003
  10. IV ZR 19/03 - Serienschadenklausel nicht bei gleichartigen Verletzungen von Beratungspflichten gegenüber verschiedenen Anlegern
    Leitsatz: Zur Auslegung des Begriffes "rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang" im Sinne der sogenannten Serienschadenklausel bei Vermittlungen von Beteiligungen an Immobilienfonds.
    BGH
    17.09.2003