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Urteil Nutzungsbeschränkung als Rechtsmangel
Schlagworte
Nutzungsbeschränkung als Rechtsmangel; Speicher als Wohnraum
Leitsatz
Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an.
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