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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Fernsehempfangsumrüstung; Nachteil; Kostentragungspflicht
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümerbeschluß, der die Umrüstung einer Rundfunk- und Fernsehantennenanlage auf einen Breitbandverteileranschluß der Deutschen Bundespost bestimmt, die an dem Breitbandverteileranschluß nicht interessierten Wohnungseigentümer jedoch von der Kostentragungspflicht befreit, beeinträchtigt deren Rechte grundsätzlich nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus. Deren Zustimmung ist deshalb nicht erforderlich.
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