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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Kündigungsschutz nach Zustimmung zum Mieterhöhungverlangen durch Prozessvergleich
Leitsatz
§ 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) ist nicht entsprechend anwendbar, wenn Mieter und Vermieter sich in einem Prozeßvergleich auf einen höheren Mietzins geeinigt haben.
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