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Urteil Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes


Schlagworte

Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

Leitsätze

1. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung für einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf erfolgt entsprechend Art. 3 Abs. 2 REAO allein durch den Beweis, daß der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und daß er darüber frei verfügen konnte.

2. Dieser Vermutung bedarf es demnach nicht mehr, wenn derjenige, zu dessen Gunsten sie greifen würde, selbst Angaben zu entscheidungserheblichen Tatsachen macht. 3. Das Vertrauen des Begünstigten auf den Bestand des Verwaltungsaktes ist nur dann schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. (Leitsätze der Redaktion)

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