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Urteil Widerruf des Verzichts auf planmäßige Förderungskürzung
Schlagworte
Widerruf des Verzichts auf planmäßige Förderungskürzung
Leitsätze
1. Wird in einem Förderbescheid "bis auf weiteres" auf eine Fördermittelkürzung "verzichtet", liegt darin der Vorbehalt des Widerrufs.
2. Der daraufhin erfolgte Widerruf ist ermessensfehlerfrei, wenn er sich an den Obergrenzen im freifinanzierten Wohnungsbau in Verbindung mit einem stufenweisen Abbau des gewährten Kürzungsverzichts orientiert.
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