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VG 31 A 504.03 - Unwürdigkeit; Ausgleichsleistungsausschluss; Menschlichkeitsgrundsätze; Auslandsarbeiter; ZwangsarbeiterLeitsatz: Die Beschäftigung von Zwangsarbeitern führt für sich genommen nicht zur Unwürdigkeit i. S. d. § 1 Abs. 4 AusglLeistG.VG Berlin09.06.2006
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VG 16 A 342.03 - Genehmigungspflicht für Veränderungen an Baudenkmälern; Reichsforschungssiedlung Haselhorst; Denkmalschutz; Gesamtanlage; Wiederherstellungsanordnung; wesentliche Denkmalteile; nicht denkmalgerechte Teiländerungen an anderen Gebäuden eines Gesamtdenkmals; Einbau von Kunststoffenstern in Denkmale grundsätzlich nicht genehmigungsfähigLeitsatz: 1. Auch Veränderungen an den Fenstern von Baudenkmälern sind genehmigungspflichtig. 2. Für die Anordnung der Denkmalbehörde, den früheren Zustand wiederherzustellen, reicht es aus, daß jedenfalls wesentliche Teile des Denkmals noch erhalten und die Gestaltungselemente, die die Denkmalwürdigkeit ausmachen, noch ablesbar sind, was bei der Reichsforschungssiedlung Haselhorst der Fall ist. 3. Der Einbau von Kunststoffenstern in ein denkmalgeschütztes Gebäude ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin08.06.2006
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VG 31 A 413.03 - Entschädigung für Aktien; Aktienanteile; EinheitswertLeitsatz: Aktien bzw. Aktienanteile an einer Aktiengesellschaft sind keine Vermögensgegenstände, für die ein Einheitswert festgestellt wird. Ihre Entschädigung bemißt sich nach § 2 Satz 8 NS-VEntschG.VG Berlin02.06.2006
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VG 2 A 56.04 - Kein Akteneinsichtsrecht nach Versendung der Unterlagen; Genehmigung von Tarifen; Informationsfreiheit; Berliner Stadtreinigung; GeschäftsgeheimnisseLeitsatz: 1. Für die Realisierung eines Anspruchs auf Akteneinsicht bzgl. der Genehmigung der Tarife der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kommt es entscheidend darauf an, ob die öffentliche Stelle die Akten überhaupt noch führt. 2. Geführt werden die Akten nur dann, wenn sie bei der öffentlichen Stelle tatsächlich noch vorhanden sind. 3. Sind die Akten nicht mehr vorhanden, braucht die Möglichkeit der Versagung des Akteneinsichtsrechtes wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht mehr in Betracht gezogen zu werden. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin10.05.2006
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VG 2 A 88.05 - Kein Anspruch auf Offenlegung der Berliner Wassertarife; Betriebsgeheimnis; Konkurrentenschutz; Kalkulationsunterlagen; InformationsfreiheitsgesetzLeitsatz: 1. Die Berliner Wasserbetriebe sind eine auskunftsverpflichtete Stelle im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. 2. Unterlagen über Kalkulation und Gutachten für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren der Wassertarife sind Akten im Sinne des IFG, für die grundsätzlich Einsicht verlangt werden kann. 3. Das Akteneinsichtsrecht ist jedoch durch § 7 IFG ausgeschlossen, da es sich um schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse handelt. 4. Aus der Monopolstellung der Berliner Wasserbetriebe in Berlin ergibt sich nichts anderes, denn sie nehmen außerhalb Berlins am marktwirtschaftlichen Wettbewerb teil. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin25.04.2006
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VG 16 A 181.00 - Sachaufklärung im Denkmalschutzrecht; wirtschaftliche Zumutbarkeit; Abrißgenehmigung; wirtschaftliche Nutzung des GrundstücksLeitsatz: Mit welcher Prüfungsintensität sich Denkmaleigentümer und Behörden den Fragen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit zu nähern haben und welche Kriterien in diesem Zusammenhang maßgeblich sein sollen, erscheint weitgehend ungeklärt. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin20.04.2006
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VG 31 A 86.06 - Unwürdigkeit; Ausgleichsleistungsausschluss; Missbrauch einer Machtstellung; Menschlichkeitsgrundsätze; Auslandsarbeiter; KaufpreiszahlungLeitsatz: Die Tatsache, daß der Kaufpreis eines Grundstücks bei Vertragsabschluß im Jahr 1938 unterhalb des Einheitswertes lag, führt nicht ohne weiteres zur Bejahung einer Unwürdigkeit im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG. Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit ist nicht allein aufgrund der Tatsache nachgewiesen, daß ausländische Arbeiter wegen mehrfacher Nichteinhaltung der Betriebsordnung angezeigt wurden, was zu einer mündlichen Verwarnung ohne weitere Strafmaßnahmen führte.VG Berlin07.04.2006
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1 K 431/05 Me - Zuordnungsbescheid; Bodenreform; Rechtsträgerschaft; komplexer Siedlungsbau; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; AussschlussgrundLeitsatz: 1. Ein auf Grundlage des Einigungsvertrages ergangener Zuordnungsbescheid steht einer Rückübertragung des Vermögenswertes an den Alteigentümer nach. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV i. V. m. Art. 21 Abs. 3 EV grundsätzlich nur entgegen, wenn im Zuordnungsbescheid auch über den Restitutionsantrag entschieden worden ist. 2. Wurden im Jahr 1946 Grundstücke des Landes Thüringen auf Grundlage des Gesetzes über die Bodenreform im Lande Thüringen vom 10. September 1945 enteignet, erfolgte deren anschließende Übertragung in die Rechtsträgerschaft einer Gemeinde unentgeltlich. 3. Der Restitutionsausschlußgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG ist im wesentlichen mit dem Ausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchstabe c VermG identisch. 4. Ein komplexer Siedlungsbau liegt nicht vor, wenn in einer kleinen Gemeinde im Rahmen einer isolierten Baumaßnahme ein Wohnblock - im konkreten Fall bestehend aus neun Wohneinheiten - errichtet wurde.VG Meiningen27.03.2006
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VG 31 A 85.06 - Unwürdigkeit; Ausgleichsleistungsausschluss; Hauptschuldiger; VorschubleistenLeitsatz: Unwürdigkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG liegt nicht schon dann vor, wenn der Berechtigte bzw. sein Rechtsvorgänger einer in Abschnitt I ([mögliche] Hauptschuldige) oder Abschnitt II ([möglich] Belastete) der Anlage A zur Direktive Nr. 38 des Kontrollrats in Deutschland beschriebenen Gruppe zugeordnet werden kann. Von der Ausgleichsleistung sind im Falle des Vorschubleistens nur diejenigen ausgeschlossen, die dem NS-Regime über die weit verbreitete Verstrickung hinaus besonders zugetan waren und ihm nutzten.VG Berlin17.03.2006
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6 K 2631/04 - Ausschlußfrist; Anmeldefrist; staatliches Fehlverhalten; Fehlverhalten; Anmelder; verspätete Anmeldung; Restitutionsanspruch; Vertreter; GenehmigungLeitsatz: 1. Eine Behörde kann sich ausnahmsweise dann nicht auf die Ausschlußfrist des § 30 a VermG berufen, wenn erstens die Versäumung der Anmeldefrist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt würde. 2. Da ein nicht wirksam angemeldeter Restitutionsanspruch mit Ablauf der Ausschlußfrist erloschen ist, kann der Vertretene einer bis zum Ablauf schwebend unwirksamen Anmeldung des vollmachtlosen Vertreters nicht durch Genehmigung nachträglich Wirksamkeit verleihen. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam15.03.2006