Urteil Kein Akteneinsichtsrecht nach Versendung der Unterlagen
Schlagworte
Kein Akteneinsichtsrecht nach Versendung der Unterlagen; Genehmigung von Tarifen; Informationsfreiheit; Berliner Stadtreinigung; Geschäftsgeheimnisse
Leitsätze
1. Für die Realisierung eines Anspruchs auf Akteneinsicht bzgl. der Genehmigung der Tarife der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kommt es entscheidend darauf an, ob die öffentliche Stelle die Akten überhaupt noch führt.
2. Geführt werden die Akten nur dann, wenn sie bei der öffentlichen Stelle tatsächlich noch vorhanden sind.
3. Sind die Akten nicht mehr vorhanden, braucht die Möglichkeit der Versagung des Akteneinsichtsrechtes wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht mehr in Betracht gezogen zu werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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