Urteil Unwürdigkeit
Schlagworte
Unwürdigkeit; Ausgleichsleistungsausschluss; Missbrauch einer Machtstellung; Menschlichkeitsgrundsätze; Auslandsarbeiter; Kaufpreiszahlung
Leitsätze
Die Tatsache, daß der Kaufpreis eines Grundstücks bei Vertragsabschluß im Jahr 1938 unterhalb des Einheitswertes lag, führt nicht ohne weiteres zur Bejahung einer Unwürdigkeit im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG.
Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit ist nicht allein aufgrund der Tatsache nachgewiesen, daß ausländische Arbeiter wegen mehrfacher Nichteinhaltung der Betriebsordnung angezeigt wurden, was zu einer mündlichen Verwarnung ohne weitere Strafmaßnahmen führte.
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