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Urteil Nachfristsetzung bei Verbraucherkreditgesetz
Schlagworte
Nachfristsetzung bei Verbraucherkreditgesetz
Leitsatz
Eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG ist entbehrlich, wenn sich der Darlehensnehmer ernsthaft und endgültig geweigert hat, auf das Darlehen weitere Leistungen zu erbringen.
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