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VII ZB 58/06 - Herausgabe der Lohnabrechnungen bei LohnpfändungLeitsatz: Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, hat der Schuldner außer den laufenden Lohnab-rechnungen regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben.BGH20.12.2006
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VII ZB 88/06 - Einstellungsverfügung gegenüber mit Pfändung beauftragtem Privatauktionator bei Erzielung eines ausreichenden Erlöses zur Gläubigerbefriedigung und Deckung der ZwangsverwaltungskostenLeitsatz: a) Der Schuldner kann nach dem Rechtsgedanken des § 818 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht beantragen, dem nach § 825 Abs. 2 ZPO mit der Versteigerung mehrerer gepfändeter Gegenstände beauftragten privaten Auktionator die Anweisung zu erteilen, die Versteigerung einzustellen, sobald der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung ausreicht. b) Ein solcher Antrag kann grundsätzlich auch noch zeitlich nach der Anordnung der Versteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher gemäß § 825 Abs. 2 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht gestellt werden.BGH20.12.2006
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VIII ZR 112/06 - Urkundenprozeß trotz Einrede des nicht erfüllten VertragesLeitsatz: Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können jedenfalls auch dann im Urkundenprozeß geltend gemacht werden, wenn der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701 = GE 2005, 986).BGH20.12.2006
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VIII ZR 67/06 - Mieterhaftung; Brandschaden; Haftpflichtversicherung; RegressverzichtLeitsatz: In der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Haftpflichtversicherung des Vermieters zu zahlen, liegt die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.BGH20.12.2006
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IV ZR 233/05 - Hausratversicherung, Aufhebeln einer Loggiatür, EinbruchdiebstahlLeitsatz: Behauptet der Versicherungsnehmer, ein Einbrecher sei durch Aufhebeln einer Loggiatür in die versicherte Wohnung eingedrungen, so gehört es nicht zu den Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls, dass der Versicherungsnehmer darlegt, auf welche Weise der Täter auf die im ersten Stock des Hauses belegene Loggia gelangt ist.BGH20.12.2006
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XI ZR 113/06 - Rechtsschutzinteresse an Darlehensrückzahlung trotz Grundschuldbestellung und Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gesamtvermögen; Zwangsvollstreckungstitel; Darlehenskündigung nach Zins- und TilgungsrückstandLeitsatz: Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.BGH19.12.2006
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XI ZR 374/04 - Verbraucherdarlehen; Aufklärungspflicht des Darlehensgebers; Vorausdarlehen; Grundschuld; Vollstreckungsunterwerfung; abstraktes Schuldanerkenntnis; Haftungsübernahme; Widerruf; verbundenes Geschäft; Vermutung für Aufklärungspflichtverletzung; WissensvorsprungLeitsatz: 1. 496 Abs. 2 BGB ist auf das abstrakte Schuldanerkenntnis eines Verbraucherdarlehensnehmers nicht analog anwendbar. 2. Die Grundschuld nebst persönlicher Haftungsübernahme und Vollstreckungsunterwerfung des Verbraucherdarlehensnehmers sichert nicht nur die erst nach Zuteilungsreife der Bausparverträge auszureichenden Darlehen des Darlehensgebers, sondern auch die durch Abtretung erworbenen Ansprüche aus einem Vorausdarlehen. 3. Die Haftungsübernahme erstreckt sich bei einem wirksamen Widerruf des Darlehens auch auf den Anspruch des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages. 4. Im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie kann der Verbraucherdarlehensnehmer den Darlehensgeber auch nicht unter Hinweis auf ein sog. "verbundenes Geschäft" auf die Immobilie verweisen. 5. Eine kreditgebende Bank kann bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung im Einzelfall dann verpflichtet sein, wenn sie im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projektes über ihre Rolle als Kreditgebein hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann. 6. Ein die Aufklärungspflicht auslösender Wissensvorsprung der finanzierenden Bank in Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufe oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so daß es sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen.BGH19.12.2006
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XI ZR 56/05 - Aufklärungspflicht der Bank über Rückvergütungen aus jährlichen Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschlägen auf Fondsanteile; KapitalanlageberatungLeitsatz: Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muß sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.BGH19.12.2006
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VIII ZB 49/06 - Streitverkündung gegen Sachverständigen wegen fehlerhafter GutachterleistungenLeitsatz: Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen erklärte Streitverkündung zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen aufgrund im Rechtsstreit erbrachter, angeblich fehlerhafter Gutachterleistungen unzulässig; eine gleichwohl erfolgte Zustellung der Streitverkündungsschrift ist rechtswidrig (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214).BGH19.12.2006
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VIII ZR 227/04 - Beschwerdewert; Erledigungserklärung; Feststellung der Erledigung; KostenLeitsatz: Nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich der Wert der Beschwer nach der Summe der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten. (Leitsatz der Redaktion)BGH19.12.2006