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Urteil Mieterhaftung
Schlagworte
Mieterhaftung; Brandschaden; Haftpflichtversicherung; Regressverzicht
Nichtamtlicher Leitsatz
In der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Haftpflichtversicherung des Vermieters zu zahlen, liegt die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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