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Urteil Augenscheinnahme, Feststellung der Baulandqualität
Schlagworte
Augenscheinnahme, Feststellung der Baulandqualität
Leitsatz
Dass zur Feststellung der Baulandqualität eines Grundstücks kein Augenschein eingenommen worden ist, bildet grundsätzlich keinen hinreichenden Grund zur Aufhebung des Urteils und des Verfahrens und Zurückverweisung des Rechtsstreits.
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