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Urteil Vermietung von Sicherungseigentum und Herausgabe von Nutzungen
Schlagworte
Vermietung von Sicherungseigentum und Herausgabe von Nutzungen
Leitsatz
Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.
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