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Urteil Finanzierter Immobilienkauf


Schlagworte

Finanzierter Immobilienkauf; Kreditwiderruf; Schrottimmobilien; Haustürgeschäft; Einwendungsdurchgriff bei Realkredit

Nichtamtliche Leitsätze

Der Darlehensnehmer ist im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie gem. gemäß § 3 Abs. 1 HWiG zur Rückzahlung des Kapitals verpflichtet und kann die finanzierende Bank nicht unter Hinweis auf § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf die Immobilie mit der Begründung verweisen , bei dem Darlehensvertrag und dem finanzierten Immobilienerwerb handele es sich um ein verbundenes Geschäft

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