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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 731)

  1. I-10 W 102/06 - Mieter trägt Beweislast für Mietzahlung; Besitzverschaffung durch verbotene Eigenmacht und Herausgabeanspruch
    Leitsatz: 1. Den Mieter trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der geschuldeten Miete. 2. Ist das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters beendet, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Räumungs- und Herausgabeklage nicht bereits deshalb, weil sich der Vermieter im Wege verbotener Eigenmacht den Besitz an den Mieträumen verschafft hat.
    OLG Düsseldorf
    26.09.2006
  2. I-24 U 113/06 - Kautionszurückbehaltung und Verjährung; Schönheitsreparaturklauseln bei Geschäftsraummiete
    Leitsatz: 1. Die rechtskräftige Abweisung der Schadensersatzklage des Vermieters wegen Verjährung hindert die Verwertung der diesen Anspruch sichernden Kaution nicht, wenn die Verwertung schon vor Verjährungseintritt möglich war. 2. Die Rechtsprechung in der Wohnraummiete zum Fristenplan bei Schönheitsreparaturen gilt auch für das Gewerberaummietrecht.
    OLG Düsseldorf
    14.12.2006
  3. I-24 U 179/05 - Untervermietungserlaubnis und Änderung des Nutzungszwecks
    Leitsatz: Der mietvertragliche Nutzungszweck "Grillstube (Gaststätte)" umfaßt zwar den Betrieb einer "Pizzeria", nicht aber einen "Pizza-Taxi-Betrieb".
    OLG Düsseldorf
    29.05.2006
  4. I-24 U 180/05 - Bereicherungsansprüche bei Nutzung der Mietsache durch Insolvenzverwalter; Verzicht auf Vermieterpfandrecht gilt nicht für Zubehör
    Leitsatz: Ein Verzicht auf das Vermieterpfandrecht an den in Geschäftsräumen lagernden Gegenständen erstreckt sich nicht ohne weiteres auf deren Zubehör. Der Insolvenzverwalter schuldet dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung, wenn er bei Mietvertragsende das Mietobjekt nicht räumt, sondern es als Lager für an Gegenständen des Schuldners interessierte Dritte benutzt.
    OLG Düsseldorf
    09.05.2006
  5. I-24 U 189/05 - Verlängerung des Mietverhältnisses; Rückgabepflicht; Einrichtungen; bauliche Veränderungen
    Leitsatz: 1. Setzt der Mieter nach Ablauf eines Mietverhältnisses den Mietgebrauch unter Weiterzahlung des als Miete vereinbarten Entgelts fort und nimmt der Vermieter dieses Verhalten hin, so besteht zwischen ihnen nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis, sondern weiterhin der bisherige Vertrag oder ein neuer Mietvertrag zu den bisherigen Vertragsbedingungen, allerdings mit gesetzlicher Kündigungsfrist. 2. Die Wegnahmepflicht des Mieters ist nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern umfaßt auch bauliche Veränderungen.
    OLG Düsseldorf
    08.06.2006
  6. I-24 W 65/05 - Gebührenstreitwert für Räumungsklage; Nettogrundentgelt
    Leitsatz: 1. Der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage bemißt sich bei einem gewerblichen Zeitmietvertrag nicht zwingend nach dem Jahresbetrag der Miete, sondern nach dem Zeitraum zwischen Klageerhebung und regulärem Ende des Mietverhältnisses (hier: sieben Monate). 2. Der Gebührenstreitwert eines auf die Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung gerichteten Klageantrags ist nach § 3 ZPO zu bemessen und hat sich bei einem Zeitmietvertrag an dem Zeitraum zu orientieren, der zwischen dem ersten im Antrag genannten Monat und dem regulären Mietvertragsende liegt. 3. Neben einem Antrag auf zukünftige Nutzungsentschädigung kommt einem Antrag auf Feststellung des Kündigungsfolgeschadens bis zum Mietvertragsende kein eigenständiger Wert zu.
    OLG Düsseldorf
    24.01.2006
  7. I-10 U 80/06 - Befristetes Mietverhältnis, Verlängerungsklausel, Indexklausel
    Leitsatz: 1. Ein befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel verlängert sich automatisch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, wenn es nicht zum vereinbarten Vertragsende gekündigt wird. Unterbleibt die Kündigung, wird das Mietverhältnis mit demselben Vertragsinhalt fortgesetzt. Umgekehrt endet das Mietverhältnis zu dem vertraglich oder gesetzlich bestimmten Zeitpunkt, wenn es von einer der Parteien gekündigt wird. 2. Nichts anderes gilt, wenn die Verlängerung des Mietverhältnisses nicht an den Ausspruch oder das Ausbleiben einer Kündigung, sondern an die Erklärung oder das Fehlen eines Widerspruchs gegen die Verlängerung geknüpft ist. 3. Ein Widerspruch gegen die Verlängerung der Fortsetzung des Mietverhältnisses kann schlüssig erklärt werden, sofern sich zweifelsfrei ergibt, dass eine Partei das Mietverhältnis beenden möchte. 4. Eine Vorenthaltung i.S. des § 546 a BGB liegt nicht vor, wenn  der Vermieter - wie hier die Klägerin mit ihrem Feststellungsantrag - von der Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeht. 5. Zur Wirksamkeit einer Indexklausel, wenn der Mietvertrag eine Verlängerungsoption zugunsten des Mieters und zugleich formularmäßige „automatische“ Verlängerungsklausel mit einem beiden Parteien eingeräumten Widerspruchsrecht enthält. 6. Zur Wirksamkeit einer Preisklausel nach § 4 PrKV.
    OLG Düsseldorf
    21.12.2006
  8. I-10 U 74/06 - Verfahrensfehler, Haftung, Aufklärungspflichtverletzung, Verwendungsrisiko, Pachtzins, Gaststätte, Unterpachtvertrag
    Leitsatz: 1. Ein in dem Erlass eines Teilurteils liegender Verfahrensfehler wird geheilt, wenn das Rechtsmittelgericht die gegen das Teilurteil und das Schlussurteil eingelegten zulässigen Rechtsmittel zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbindet. 2. Unrichtige oder unvollständige Angaben über Umsätze oder Erträge eines Unternehmens (hier: Gaststätte) können eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss auslösen und dieses Verschulden Grund für eine fristlose Kündigung sein. 3. Den Pächter trifft die darlegungs- und Beweislast für eine Aufklärungspflichtverletzung des Verpächters. 4. Der Pächter trägt das volle Verwendungsrisiko für die Gaststätte. Es obliegt ihm zu kalkulieren, ob er die Gaststätte - auch unter Berücksichtigung des vereinbarten Pachtzinses - rentabel führen kann. Demgemäß muss er sich zur Abschätzung seines Verwendungsrisikos gegebenenfalls aussagekräftige betriebswirtschaftliche Umsatz- und Ertragszahlen aus der Zeit der Vorbetreiber vorlegen lassen. 5. Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Pachtzinses wegen anderweitiger Gebrauchsüberlassung (§§ 581 Abs. 2, 537 BGB) kommt nur in Betracht, wenn der Pächter für den streitgegenständlichen Zeitraum noch einen Besitzwillen hat. Das ist nicht der Fall, wenn er - wie hier - endgültig ausgezogen ist.
    OLG Düsseldorf
    14.12.2006
  9. I-24 W 48/06 - Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens
    Leitsatz: 1. Für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht ist das Oberlandesgericht als das „nächsthöhere Gericht“ zuständig. 2. Der Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens bemisst sich nach der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer, wenn die Nebenkosten nicht pauschal festgelegt sind, sondern aufgrund einer Abrechnung ermittelt werden (Bestätigung von Senat ZMR 2006, 516).
    OLG Düsseldorf
    04.09.2006
  10. 10 U 134/06 - Erwerb von "Bauernwald" nach § 3 Abs. 4 AusgILeistG; kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages aufgrund des "Zuschlags" der Privatisierungsstelle; Ermessensentscheidung der Privatisierungsstelle bei im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten
    Leitsatz: 1. Weder im Ausgleichsleistungsgesetz noch in der Flächenerwerbsverordnung ist vorgesehen, dass die Privatisierungsbehörde einem Bewerber im Rahmen des Veräußerungsverfahrens einen "Zuschlag" erteilt. Vielmehr wird ein Anspruch auf Eigentumsübertragung erst durch Abschluss eines Kaufvertrages begründet. 2. Bewerben sich mehrere Berechtigte mit im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten um dieselbe Fläche, trifft die Privatisierungsstelle ihre Entscheidung gemäß § 4 Abs. 5 FlErwV nach billigem Ermessen. Erforderlich ist danach nicht, dass die Betriebskonzepte vollkommen gleichwertig sind. Ausreichend ist vielmehr, dass "im Wesentlichen" Gleichwertigkeit besteht. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Dresden
    12.10.2006