Urteil Verlängerung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Verlängerung des Mietverhältnisses; Rückgabepflicht; Einrichtungen; bauliche Veränderungen
Leitsätze
1. Setzt der Mieter nach Ablauf eines Mietverhältnisses den Mietgebrauch unter Weiterzahlung des als Miete vereinbarten Entgelts fort und nimmt der Vermieter dieses Verhalten hin, so besteht zwischen ihnen nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis, sondern weiterhin der bisherige Vertrag oder ein neuer Mietvertrag zu den bisherigen Vertragsbedingungen, allerdings mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
2. Die Wegnahmepflicht des Mieters ist nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern umfaßt auch bauliche Veränderungen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?