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Urteil Kautionszurückbehaltung und Verjährung


Schlagworte

Kautionszurückbehaltung und Verjährung; Schönheitsreparaturklauseln bei Geschäftsraummiete

Leitsätze

1. Die rechtskräftige Abweisung der Schadensersatzklage des Vermieters wegen Verjährung hindert die Verwertung der diesen Anspruch sichernden Kaution nicht, wenn die Verwertung schon vor Verjährungseintritt möglich war.

2. Die Rechtsprechung in der Wohnraummiete zum Fristenplan bei Schönheitsreparaturen gilt auch für das Gewerberaummietrecht.

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