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BVerwG 3 B 190.05 - Entschädigungsbemessung; Einheitswertfestsetzung; BewertungszeitpunktLeitsatz: Mit "Einheitswert" im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EntschG war auch nach der ursprünglichen Fassung der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert gemeint.BVerwG27.06.2006
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BVerwG 3 B 188.05 - verwaltungsrechtliche Rehabitierung; Vermögenszugriff; Bodenreformgrundstück; KreisverbotLeitsatz: 1. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG findet keine Anwendung in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der sog. Bodenreform begehrt wird. 2. Bei den Vermögenszugriffen als notwendige Folge des sog. Kreisverbots steht § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG einer Rehabilitierung hinsichtlich der besatzungshoheitlichen Maßnahme der Vermögensentziehung als solcher uneingeschränkt entgegen. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG27.06.2006
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BVerwG 3 B 183.05 - Entschädigung; Entschädigungsberechnung; Einheitswert; BoykottmaßnahmenLeitsatz: Die nach § 4 Satz 1 NS-VEntschG zuständige Behörde ist bei der Entschädigungsberechnung an die Feststellungen der Vermögensbehörden zu der für die Berechtigung nach § 1 Abs. 6 VermG maßgeblichen Schädigung gebunden.BVerwG27.06.2006
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BVerwG 8 B 4.06 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Baulandenteignung; Vorratsenteignung; BeweislastLeitsatz: 1. Die Frage, wie konkret die Pläne zur Bebauung einer enteigneten Fläche sein müssen, um nicht eine unzulässige Vorratsenteignung und damit eine Schädigung i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG anzunehmen, ist einer generellen Beantwortung nicht zugänglich. 2. Die Beweislast richtet sich auch im Vermögensrecht nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will; etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG26.06.2006
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BVerwG 5 B 62.06 - Entschädigung; Beweislast; Bemessungsgrundlage; Hilfswert; Grundvermögen; Landwirtschaftsvermögen; Vermögensschädigung; Verbindlichkeit; SicherungLeitsatz: 1. Die Darlegungs- und materielle Beweislast für das Bestehen einer langfristigen Verbindlichkeit, die im Zeitpunkt der Schädigung mit Vermögen im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG in wirtschaftlichem Zusammenhang stand oder an solchem Vermögen dinglich gesichert war, trifft die Entschädigungsbehörde. 2. In diesem Zusammenhang können auch vor dem maßgeblichen Zeitpunkt positiv festgestellte langfristige Verbindlichkeiten erheblich sein. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG22.06.2006
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BVerwG 8 C 12.05 - KatasteramtsgebührenLeitsatz: Weder in direkter noch in analoger Anwendung folgt aus § 38 Abs. 1 VermG eine sachliche Kostenfreiheit für das Einholen von Auskünften eines Katasteramtes.BVerwG21.06.2006
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BVerwG 8 C 19.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Anwartschaftsrechtsverlust durch EnteignungLeitsatz: Ist ein Anwartschaftsrecht auf Übertragung des Grundeigentums im Zuge einer gegen einen republikflüchtigen Grundstückseigentümer gerichteten Enteignungsmaßnahme untergegangen, so ist der Anwartschaftsberechtigte nur mittelbar geschädigt.BVerwG21.06.2006
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BVerwG 7 PKH 2.06 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Manipulation; Nichtbeteiligung des Eigentümers am EnteignungsverfahrenLeitsatz: Die Nichtbeteiligung des Eigentümers am Enteignungsverfahren stellt dann keinen manipulativen Zugriff auf das Grundstück dar, wenn es sich bei diesem Vorgang um ein Versehen der Behörde, nicht aber um eine Manipulation mit dem Ziel handelt, den Eigentümer vom Enteignungsverfahren auszuschließen. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG19.06.2006
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BVerwG 8 B 32.06 - Anmeldefrist; Fristversäumung; Nachsichtgewährung; staatliches FehlverhaltenLeitsatz: Soweit eine ausnahmsweise Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a VermG unter anderem davon abhängt, daß die Fristversäumung auf staatliches Fehlverhalten zurückzuführen ist, ist damit allein ein Fehlverhalten des Staates gemeint, der die Ausschlußfrist gesetzt hat, also der Bundesrepublik Deutschland. Fehlverhalten staatlicher Stellen der DDR kann materielle Ansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen, aber nicht dazu führen, daß die Ausschlußfrist des § 30 a VermG unbeachtlich ist (wie Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - BVerwG 7 B 106.05 - juris Rn. 8 = ZOV 2006, 181 und vom 14. Oktober 2005 - BVerwG 7 PKH 5.05).BVerwG15.06.2006
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BVerwG 3 C 18.05 - Separationsinteressenten; VermögensverlustLeitsatz: Die Auflösung der Gemeinschaften der Separationsinteressenten unter Überführung ihres Vermögens in das Eigentum der politischen Gemeinden in Brandenburg durch das Gesetz vom 11. Mai 1951 war nicht rechtsstaatswidrig.BVerwG14.06.2006