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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Manipulation; Nichtbeteiligung des Eigentümers am Enteignungsverfahren
Leitsatz
Die Nichtbeteiligung des Eigentümers am Enteignungsverfahren stellt dann keinen manipulativen Zugriff auf das Grundstück dar, wenn es sich bei diesem Vorgang um ein Versehen der Behörde, nicht aber um eine Manipulation mit dem Ziel handelt, den Eigentümer vom Enteignungsverfahren auszuschließen.
(Leitsatz der Redaktion)
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