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Urteil Separationsinteressenten
Schlagworte
Separationsinteressenten; Vermögensverlust
Leitsatz
Die Auflösung der Gemeinschaften der Separationsinteressenten unter Überführung ihres Vermögens in das Eigentum der politischen Gemeinden in Brandenburg durch das Gesetz vom 11. Mai 1951 war nicht rechtsstaatswidrig.
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