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Urteil Entschädigung


Schlagworte

Entschädigung; Beweislast; Bemessungsgrundlage; Hilfswert; Grundvermögen; Landwirtschaftsvermögen; Vermögensschädigung; Verbindlichkeit; Sicherung

Leitsätze

1. Die Darlegungs- und materielle Beweislast für das Bestehen einer langfristigen Verbindlichkeit, die im Zeitpunkt der Schädigung mit Vermögen im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG in wirtschaftlichem Zusammenhang stand oder an solchem Vermögen dinglich gesichert war, trifft die Entschädigungsbehörde.

2. In diesem Zusammenhang können auch vor dem maßgeblichen Zeitpunkt positiv festgestellte langfristige Verbindlichkeiten erheblich sein.

(Leitsätze der Redaktion)

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