Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Baulandenteignung; Vorratsenteignung; Beweislast
Leitsätze
1. Die Frage, wie konkret die Pläne zur Bebauung einer enteigneten Fläche sein müssen, um nicht eine unzulässige Vorratsenteignung und damit eine Schädigung i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG anzunehmen, ist einer generellen Beantwortung nicht zugänglich.
2. Die Beweislast richtet sich auch im Vermögensrecht nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will; etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft.
(Leitsätze der Redaktion)
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